Ausbildungsverbünde
Betriebe arbeiten in der Lehrlingsausbildung zusammen
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1. Was sind Ausbildungsverbünde?
- Teilweise Auslagerung von Ausbildung an andere Betriebe und Bildungseinrichtungen
- Betriebsübergreifende Ausbildungsaktivitäten
- Austausch von Lehrlingen
- Austausch von Kompetenz, Material, Ausbilder/innen
- Zusammenarbeit in gemeinsamen Projekten
2. Wozu gibt es Ausbildungsverbünde?
- Erwerb von Zusatzkenntnissen
- Kontakt der Betriebe untereinander
- Ökonomische Ausnutzung von Ausbildungsinfrastruktur
- Anreiz für Lehrlinge durch Abwechslung
- Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Verständnisses
- Sicherstellung einer berufsbildgemäßen Ausbildung
3. Arten von Ausbildungsverbünden
a) Verpflichtender Ausbildungsverbund
Durch den Ausbildungsverbund soll die Ausbildung von Lehrlingen auch in jenen Betrieben ermöglicht werden, in denen die im Berufsbild für den jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse nicht in vollem Umfang vermittelt werden können. Sei es, dass bestimmte Maschinen zur Ausbildung fehlen oder gewisse Tätigkeiten nicht durchgeführt bzw. ausgegliedert wurden (zum Beispiel an den Steuerberater). Dadurch wird vor allem für spezialisierte Klein- und Mittelbetriebe die Lehrlingsausbildung erleichtert.
Aber auch bei Saisonbetrieben wird vielfach eine Ausbildung nur unter der Auflage der Vereinbarung eines Ausbildungsverbundes möglich sein.
Man spricht in all diesen Fällen von einem "verpflichtenden" Ausbildungsverbund, der von der Lehrlingsstelle vorgeschrieben wird. Die Vereinbarung zwischen Lehrbetrieb und Partnerbetrieb kann im Lehrvertrag festgehalten werden.
b) Freiwilliger Ausbildungsverbund
In all jenen Fällen, in denen der Lehrbetrieb das Berufsbild zwar selbst vermitteln kann, aber dem Lehrling darüber hinaus besondere Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln will, ist das ebenfalls im Rahmen eines Ausbildungsverbundes möglich. Die Vereinbarung eines Ausbildungsverbundes ist jederzeit möglich und es empfiehlt sich, diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
4. Wo wird der Lehrling ausgebildet?
Der andere Betrieb muss kein Lehrbetrieb sein. Wichtig ist, ein Unternehmen zu finden, das über die für die gewünschte Ausbildung notwendige Fachkraft bzw. betriebliche Ausstattung verfügt.
Die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedoch überwiegend im eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden.
Bei all diesen Maßnahmen bleibt die Verantwortung des Lehrberechtigten für die ordnungsgemäße Ausbildung des Lehrlings aufrecht. Er haftet für die Auswahl der zur ergänzenden Ausbildung herangezogenen Personen bzw. Betriebe.
5. Vereinbarung
a) Inhalt der Vereinbarung
Die Vereinbarung ist zwar nur für verpflichtende Ausbildungsverbünde zwingend, aber auch für freiwillige Ausbildungsverbünde zweckmäßig. Sie sollte alle beteiligten Personen und Betriebe, sowie eine Zusammenstellung der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten, ebenso die in Aussicht genommene Dauer und den bzw. die Einsatzort/e des Lehrlings.
b) Wer unterzeichnet die Vereinbarung?
Die Vereinbarung sollte von folgenden Personen unterzeichnet werden:
- Lehrberechtigte/r
- Leiter/in des Partnerbetriebes
- Lehrling
- Gesetzliche/r Vertreter/in des Lehrlings
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters ist in beiden Fällen nur dann notwendig, wenn der Lehrling zum Zeitpunkt der Unterfertigung der Vereinbarung noch nicht volljährig ist.
c) Muss ein neuer Lehrvertrag abgeschlossen werden?
Für die Dauer der Ausbildung im Ausbildungsverbund ist vom Lehrling mit dem Ausbildungs-Partner kein eigener Lehrvertrag abzuschließen. Der bestehende Lehrvertrag zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling bleibt unverändert aufrecht.
6. Checkliste für Firmen
a) Grundsätzliche Klärungen zu Beginn:
Unterschrift/Stampiglie des Partnerbetriebes
- Informationen über die beiden Unternehmen: Art, Größe, Produkte, Dienstleistungen der beiden Unternehmen
- Einsatzort, Termin des Austausches
- Notwendige bzw. interessante Schwerpunkte für die Ausbildung
- Schriftliche Fixierung der wichtigsten Punkte auf dem Formblatt: Unterschriften der beiden Unternehmen, der Eltern und des Lehrlings
b) Organisatorische Klärungen:
- Beginn und Ende der Maßnahme/Zeitpunkt der Anreise
- Beförderungsmittel/Kostentragung
- Unterbringung/Verpflegung
- Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz/Arbeitszeiten
- Wechsel oder fixer Ausbildungsplatz in der Firma
- Zuständige/r Ausbilder/in
- Allfällige interne Kostenvereinbarung zwischen den beiden beteiligten Betrieben
7. Arbeits- und Sozialrechtliche Konsequenzen
a) Lehrlingsentschädigung
Für die Dauer der Ausbildung im Ausbildungsverbund ist die Lehrlingsentschädigung vom Lehrberechtigten weiterzubezahlen.
b) Arbeitszeit
Die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes hat unter Anrechnung auf die Arbeitszeit des Lehrlings zu erfolgen.
c) Kosten
Die Kosten einer Ausbildung im Ausbildungsverbund hat der Lehrberechtigte zu tragen: z.B. die Kosten von öffentlichen Verkehrsmittel. Dem Lehrling dürfen im Rahmen eines Ausbildungsverbundes keine zusätzlichen Kosten entstehen. Allfällige Kostentragungsvereinbarungen zwischen Lehrbetrieb und Partnerbetrieb bleiben davon unberührt.
d) Sozialversicherungsrechtliche Stellung des Lehrlings
Während der Dauer der Durchführung einer Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes ändert sich nichts an der sozialversicherungsrechtlichen Stellung des Lehrlings.
e) Schadenshaftung
Bei verursachten Schäden des Lehrlings im Partnerbetrieb im Rahmen seines Lehrverhältnisses ist das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz anzuwenden.
f) Berufsschule
Die Berufsschulpflicht bleibt von der Vereinbarung unberührt.
8. Checkliste für Lehrlinge
a) Vor dem Austausch:
Austauschbetrieb: Wo? Art des Betriebes? Produkte, Dienstleistungen?
Anreise: Wie? Wann? Dauer?
Unterbringung: Wo ? Entfernung von Firma? Weg zur Firma?
b) Während der Zeit im anderen Betrieb:
Die Chancen, etwas Neues zu lernen, gut nützen (fragen, beobachten,...)
Interessante Erfahrungen schriftlich festhalten
c) Nach dem Austausch:
Die eigene Firma über die gemachten Erfahrungen informieren.
Stand: 03.09.2019