Gründung eines Taxiunternehmens mit PKW
Beim Taxigewerbe handelt es sich um ein konzessioniertes Gewerbe, das an einen Befähigungsnachweis gebunden ist.
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Für die selbständige Ausübung des Taxigewerbes müssen nachstehende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Zuverlässigkeit (keine Rückstände bei Sozialversicherungen und Finanzamt)
- Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr
(Standort- oder angrenzende Gemeinde) - Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
Fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
Zur selbständigen Ausübung des Taxigewerbes ist die Ablegung der Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW erforderlich.
Informationen zu Kurs- und Prüfungsterminen finden Sie im Menüpunkt Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW.
Zusätzlich zur Eignungsprüfung ist eine mindestens 3-jährige Praxiszeit durch einen Auszug eines Sozialversicherungsträgers nachzuweisen. Dabei werden geringfügige Beschäftigungen nicht anerkannt. Wichtig ist, dass die 3 Praxisjahre in dem jeweils angestrebten Gewerbe oder in einem fachliche nahestehenden Gewerbe (z.B. Buslenker) absolviert wurden. Tätigkeiten in der Güterbeförderung etc. werden nicht anerkannt.
Mit 1. Jänner 2021 entfällt die Verpflichtung zum Nachweis der 3-jährigen Praxiszeit.
Ansuchen auf Konzessionserteilung
Das Taxigewerbe ist bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrat) mit nachstehenden Dokumenten/Unterlagen zu beantragen.
- Konzessionsansuchen
- Reisepass
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschließungsgründen
- Befähigungsnachweis (Eignungsprüfungszeugnis, Praxiszeitennachweis)
- Gutachten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt und Sozialversicherungsträger
- Bestätigung über Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr
Zusätzlich Unterlagen für juristische Personen:
- Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Anmeldung des gewerberechtlichen Geschäftsführers/der gewerberechtlichen Geschäftsführerin zur Gebietskrankenkasse und Dienstgeberkontonummer
Im Downloadbereich finden Sie dazu ein detailliertes Informationsblatt zum Taxigewerbe.
Rückfragen:
WKO Steiermark
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Telefon +43 316 601-613
E-Mail befoerderung.pkw@wkstmk.at
Stand: 08.10.2020