Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe
Gewerbsmäßige Vermietung von Kraftfahrzeugen
Wir klären Sie auf, was Sie von der rechtlichen Seiter her beachten müssen.
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Für die gewerbsmäßige Vermietung von Kraftfahrzeugen ist die Anmeldung des freien Gewerbes "Vermietung von beweglichen Sachen ausgenommen Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge" (eventuell mit Hinweis auf die Kfz-Vermietung) erforderlich.
Im Infoblatt finden sie gewerberechtliche, kraftfahr- und steuerrechtliche Informationen zur Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Stand: 05.07.2021