Selbstständigkeit und Mutterschaft
Alle Informationen zum Thema Selbstständigkeit, Mutterschaft, Karenz
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Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein großes Thema für Unternehmerinnen und Unternehmer und ist in erfolgreichen Unternehmen längst gelebte Praxis. Familienfreundlichkeit hat angesichts des demographischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels an großer Bedeutung gewonnen und ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Alle Unternehmen profitieren davon, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Beruf und ihre Familien bestmöglich vereinbaren können. Die Bandbreite an familienfreundlichen Maßnahmen ist groß.
Mutterschaftskarenz
Die Karenz muss (von wenigen Ausnahmen abgesehen) grundsätzlich mindestens 2 Monate betragen. Sie beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist. Der gesetzliche Anspruch auf Elternkarenz ist für ab 1.11.2023 geborene Kinder um 2 Monate verkürzt (auf die Zeit bis zum 22. statt 24. Lebensmonat des Kindes, außer die Eltern teilen sich die Karenz unter sich auf (jeder Elternteil nimmt mindestens 2 Monate in Anspruch) oder es handelt sich um einen alleinerziehenden Elternteil. Der Status „alleinerziehend“ liegt vor, wenn kein anderer Elternteil vorhanden bzw. feststellbar ist oder wenn der andere Elternteil nicht im selben Haushalt lebt. Entscheidend für den Alleinerzieherstatus ist der Zeitpunkt der Karenzmeldung an den Arbeitgeber. Ein späterer Statusverlust ist unschädlich.
Für Geburten bis 31.10.2023 besteht die alte Rechtslage weiter, wonach ein Anspruch auf Elternkarenz bis zum 24. Lebensmonat des Kindes gegeben ist.
Teilung der Karenz zwischen Vater und Mutter
Die Karenz kann zweimal zwischen Vater und Mutter geteilt werden, wobei jeder Karenzteil mindestens 2 Monate betragen muss. Der Beginn und die Dauer der Karenz sind jeweils spätestens drei Monate (bzw. bei Karenzen unter drei Monaten zwei Monate) vor dem Ende der Karenz des anderen Elternteils dem Dienstgeber bekannt zu geben.
Beim ersten Wechsel kann die Mutter einen Monat der Karenz gleichzeitig mit dem Vater in Anspruch nehmen. In diesem Fall endet die Karenz einen Monat früher (Stand 08.02.2024).
Wichtige Informationen und alle Links finden Sie hier:
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (Geburten ab 01.03.2017)
Wochengeld
Eine Unternehmerin hat Anspruch auf Wochengeld in Höhe von € 67,19 täglich (Stand 08.24
Die Entlastungskraft muss grundsätzlich eine betriebsfremde Hilfe sein. Sofern eine solche nicht zur Verfügung steht, kann auch eine nicht betriebsfremde Hilfe eingesetzt werden. Vom Einsatz einer Hilfskraft wird nur abgesehen,
- wenn aufgrund der Gewerbeberechtigung der Einsatz einer Hilfe unzulässig ist oder
- wenn wegen der örtlichen Lage des Betriebes keine Aushilfe gefunden werden kann oder
- wenn frühestens mit dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft ein Ruhen der Gewerbeberechtigungen (bzw. eine Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit) angezeigt wird.
Eine Ruhendmeldung/Unterbrechung führt bei weniger als 6-monatiger Pflichtversicherung zum Anspruchsverlust!
Wichtige Informationen und alle Links finden Sie hier:
Wochengeld für Unternehmerinnen
SVS Wochengeld & Mutterschaftsbetriebshilfe
Kinderbetreuungsgeld
Für Geburten ab 1. März 2017 bietet das Kinderbetreuungsgeldgesetz zwei Varianten zur Wahl:
Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) und Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.
Online-Rechner des Bundeskanzleramtes hilft Ihnen bei der Auswahl der besten Möglichkeiten!
Wichtige Informationen und alle Links finden Sie hier:
Kinderbetreuungsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Kinderbetreuung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein großes Thema für Unternehmerinnen und Unternehmer und ist in erfolgreichen Unternehmen längst gelebte Praxis. Familienfreundlichkeit hat angesichts des demographischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels an großer Bedeutung gewonnen und ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Alle Unternehmen profitieren davon, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Beruf und ihre Familien bestmöglich vereinbaren können. Die Bandbreite an familienfreundlichen Maßnahmen ist groß.
Wichtige Informationen und alle Links finden Sie hier:
Stadt Graz Kinderbetreuung und Vormerkung für Kinderkrippen
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums zur Kinderbetreuung
Frau in der Wirtschaft Forderungsprogramm Kinderbetreuung 2024
Betriebshilfe
Die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und den Wirtschaftskammern bereitgestellte Betriebshilfe unterstützt arbeitsunfähige Unternehmer:innen. Sie finanziert Betriebshelfer:innen, die das Unternehmen betreuen, bis der/die Unternehmer:in wieder arbeitsfähig ist.
Ihr Baby kommt. Wir helfen!
Sie haben einen Unfall. Wir helfen!
Sie sind krank. Wir helfen!
Wichtige Informationen und alle Links finden Sie hier:
Unterstützungsleistungen für Selbstständige