Werbung und Marktkommunikation, Fachgruppe

Medientransparenzgesetz (Med-KF-TG)

Novelle des Gesetzes mit 2024 in Kraft

Lesedauer: 1 Minute

Seit Jahresbeginn 2024 ist die Novelle zum MedKF-TG vollumfänglich in Kraft. Dies bringt eine Reihe von Neuerungen bei der Erteilung von Aufträgen über entgeltliche Werbeleistungen und bei der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber durch die öffentliche Hand mit sich.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Erweiterung des Umfangs der Meldepflicht
  • Entfall der Bagatell-Grenze
  • Einführung neuer Berichtspflichten
  • Visualisierung der veröffentlichten Daten auf der Website.
  • Entfall der Leermeldepflicht
  • Änderung von einem quartalsweisen auf ein halbjährliches Meldeintervall
  • Verlängerung der Meldephase auf vier Wochen

Nähere Informationen dazu finden Sie direkt bei der zuständigen Rundfunk und Telekom Regulierungs-Gmbh (RTR), besonders möchten wir auf die dortigen FAQ als Orientierungshilfe zum Medientransparenzgesetz hinweisen.

Stand: 20.02.2024

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