Sparte Industrie

Deutsches Strompreispaket vom November 2023

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 2 Minuten

21.12.2023

Entgegen manchen Darstellungen ist die Einigung auf das deutsche Strompreispaket zwar kein „Industriestrompreis“, aber der Standort Österreich verliert.

Laut Medienberichten und Informationen der deutschen Bundesregierung wurde in Deutschland am 9.11.2023 ein umfassendes Strompreispaket beschlossen. Dabei wird die für die besonders stromintensiven Branchen notwendige Strompreiskompensation durch eine – für alle Stromkunden wirksame - Absenkung der Stromsteuer und eine Begrenzung der Netzentgelte ergänzt. Damit wird zwar kein „Industriestrompreis“ in bestimmter Höhe eingeführt, aber ein mit standortpolitischen Zielen gut abgestimmter Anreiz geschaffen, den für die Dekarbonisierung notwendigen Schwenk hin zu einer „Elektrifizierung“ zu machen.

Demgegenüber lässt die heimische Politik den österreichischen Industriestandort in vielen Punkten weit unattraktiver, wie nachstehender Überblick zeigt:

Strompreiskompensation für die besonders stromintensiven Branchen

Für weitere fünf Jahre fortgeführt und ausgedehnt wird in Deutschland die beihilferechtlich schon bis 2030 genehmigte Strompreis­kompensation. Für deutsche Unternehmen erfolgt daher eine rechtssichere Entlastung bis 2028!

Die Entlastung wird für weitere deutsche Unternehmen geöffnet, weil der Selbstbehalt (derzeit in Höhe der CO2-Kosten eines Strombezugs von 1 GWh pro Kalenderjahr und Anlage) wegfallen soll.

Auch die in Deutschland bestehende Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 stromintensiven Unternehmen soll die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden; damit soll die Begrenzung der CO2-Kosten bei maximal 1,5 Prozent der Bruttowertschöpfung bleiben. Eine Verbesserung erfolgt hier durch den Entfall des sogenannten „Sockelbetrags“ (der mit mindestens 5 €/to CO2 berechnet wurde).

Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen teilweise von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen. Sie gilt für 350 energieintensive Unternehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihre Produktion in Länder mit geringen Umweltauflagen verlegen.

In Österreich gibt es überhaupt keine Strompreiskompensation mehr. Das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 gilt nur für 2022, ab 2023 bleibt damit ein gravierender Standortnachteil gegenüber dem unmittelbaren Nachbarn und Konkurrenten für die betroffenen Branchen, die 2023 bereits Produktionseinschränkungen von bis zu 30 Prozent im Vorjahresvergleich hinnehmen mussten.

Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau

In Deutschland erfolgt eine Senkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-Mindestwert von 0,05 Cent/kWh. Die Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sie gilt für weitere drei Jahre, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

In Österreich wurde seitens der Bundesregierung am 13.12.2023 angekündigt, die Absenkung der Elektrizitätsabgabe nur bis Ende 2024 fortzuführen. Für österreichische Unternehmen gelten daher ab 1.1.2025 wieder 1,5 Cent/kWh. Wenn ein Unternehmen daher – wie viele – nicht von der österreichischen Energieabgabenvergütung profitiert, zahlt es das Dreissigfache!

Stromnetzentgelte

Schließlich begrenzt Deutschland die Netzentgelte durch einen Bundeszuschuss für das erste Halbjahr 2024 in Höhe von 5,5 Milliarden Euro. In Österreich kommt es ab 2024 zu keiner Stützung mehr aus dem Budget.

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Die aus Anlass des deutschen Strompreispakets neuerlich an die Politik herangetragenen Forderungen nach einem Ausgleich der gravierenden Standortnachteile blieben ungehört, hoffentlich nur vorerst.  

Autor:
Ing. Mag. Wolfgang Brenner
E-Mail: wolfgang.brenner@wko.at 

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