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Sparte Handel

Alternative Streitbeilegung

Durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) können sich Unternehmer bei Streitigkeiten mit Verbrauchern anstelle eines Gerichtsverfahrens freiwillig auch einem alternativen Streitbeilegungs-Verfahren unterziehen.

Lesedauer: 1 Minute

26.05.2023

Das Gesetz gilt für entgeltliche Verträge über Waren und Dienstleistungen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Internet. Zusätzlich gilt für Online-Verträge die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO).

Für Websites (insbesondere Webshops) bedeutet das zusätzliche Informationspflichten. Händler die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge (egal ob der Vertragsabschluss über klassische Webshops oder via E-Mail oder sonstige Online-Vertriebsformen erfolgt) mit Verbrauchern abschließen oder Online-Marktplätze betreiben haben auf ihren Websites Verbrauchern gegenüber verpflichtend einen Link zur sogenannten "Online Streitbeilegungsplattform" der europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/odr aufzunehmen.

Letzteres ist schon bisher nach den diversen Impressumsvorschriften erforderlich. Es wird allerdings empfohlen, eine E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden unmittelbar bei dem Link auf die OS-Plattform anzugeben.

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