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Bau, Landesinnung

Lösung für Mehrfachbelastung ORF GIS-Gebühr erreicht

Der ORF-Beitrag wird nach der Lohnsumme gestaffelt und enthält eine Obergrenze für große Unternehmen. Aufgrund von Beschwerden über hohe Forderungen und Vielfachbelastungen können betroffene Betriebe eine Entlastung beantragen

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24.07.2024

Aufgrund von Beschwerden über hohe Forderungen und Vielfachbelastungen können betroffene Betriebe eine Entlastung beantragen. 

Wie bekannt ist am 1. Jänner 2024 das ORF-Beitrags-Gesetz (BGBl. I 112/2023) in Kraft getreten, mit dem die bisherige GIS-Gebühr durch eine geräteunabhängige Haushalts- und Unternehmensabgabe ersetzt wurde.

Im betrieblichen Bereich knüpft das ORF-Beitrags-Gesetz am Betriebsstättenbegriff des Kommunalsteuergesetzes an, weshalb grundsätzlich auch jede Bauausführung, deren Dauer 6 Monate übersteigt, separat von der ORF-Beitragspflicht betroffen wäre.  

Aufgrund weiterer massiver Interventionen der WKO haben sich die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) als einhebende Stelle und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) als zuständige Aufsichtsbehörde nunmehr auf folgende Vorgangsweise verständigt:

  • In einem ersten Schritt soll im Rahmen der diesjährigen Beitragseinhebung eine Entlastung im Sinne einer Refundierung bzw einer Korrektur der Beitragsvorschreibung sichergestellt werden.

  • Zukünftig soll eine automatisierte Erfassung von Mehrfachbelastungen ermöglicht werden und damit eine angepasste Beitragsvorschreibung erfolgen.  

Unternehmungen mit Mehrfachbelastungen können – unter Angabe der jeweiligen Beitragsnummer und Steuernummer – per E-Mail an kam@orf.beitrag.at ihre Betroffenheit bekanntgeben. Dies bewirkt, dass seitens der OBS bis zur Klärung des jeweiligen Sachverhalts keine Betreibungsschritte (Mahnverfahren) gesetzt werden. In weiterer Folge informiert die OBS die jeweilige Unternehmung direkt über weitere Schritte.

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