Erhöhung der Steuerfreigrenze für Taggelder und Anpassung der Höhe in den Kollektivverträgen
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Jänner 2025 die Steuerfreigrenze für Taggelder für Inlandsdienstreisen gemäß § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von 26,40 Euro auf 30 Euro angehoben wird.
In den jeweiligen Kollektivverträgen des Baunebengewerbes ist dazu Folgendes geregelt:
"Sollte sich die Steuerfreigrenze gemäß § 26 Z 4 EStG erhöhen, werden die Taggelder bei nicht täglicher Rückkehr mit dem Tag des Inkrafttretens der neuen Regelung um 10 Prozent einmalig erhöht."
Dies bedeutet, dass das große Taggeld in den Kollektivverträgen des Baunebengewerbes mit 1. Jänner 2025 von 26,40 Euro auf 29,04 Euro angehoben wird.
ACHTUNG: Angestellten-KV Gewerbe
Hier erfolgen (gesondert) folgende Änderungen:
Taggeld gem. § 10 2.b: € 9,71 |
Taggeld gem. § 10 2.c: € 23,03 bzw. € 20,92 |
Taggeld gem. § 10 2.d: € 27,43 bzw. € 23,03 |
Die konsolidierten Fassungen der Kollektivverträge werden entsprechend angepasst und sind ab Inkrafttreten sowohl in der Kollektivvertragsdatenbank als auch auf unseren Homepages verfügbar.