Steiermärkisches Baurecht
Das Steiermärkische Baugesetz (in allen Versionen) - Stmk Bautechnikverordnung (StBTV 2015) - OIB Richtlinien
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Das Steiermärkische Baugesetz (in allen Versionen) die Stmk Bautechnikverordnung (StBTV 2015) und die OIB Richtlinien mit allen erläuternden Schriftstücken sowie das Verzeichnis der nichtamtlichen Sachverständigen können
werden.
Die Steiermärkische Bautechnikverordnung 2015 – StBTV 2015 bestimmt, dass die Erfüllung der im § 43 des Steiermärkischen Baugesetzes festgelegten Anforderungen jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn die Bestimmungen der OIB-Richtlinien Nr.1 bis 6 eingehalten werden. Diese OIB-Richtlinien 2015 wurden mit der Stmk. Bautechnikverordnung 2015, LGBl. Nr. 115/2015 mit 01.01.2016 rechtswirksam zum Stand der Technik erhoben.
Planverfasser und Bauführer gem. Stmk. Baugesetz
Die einschlägigen Bestimmungen geben zur Frage wer zur Erstellung von Planunterlagen und wer zur Übernahme der Bauführung im Sinne des Stmk. Baugesetzes berechtigt ist keine abschließende Auskunft. Aus diesem Grund haben wir ein Informationsblatt (siehe Downloads) erstellt, welches die gewerberechtlichen Bestimmungen genauer ausführt.
Verantwortlichkeit der Bauführertätigkeit iSd Baugesetzes
Im Arbeitskreis "Baugesetze“ der Landesinnung Bau Steiermark
wurde ein Informationsblatt über die Verantwortlichkeit der
Bauführertätigkeit gemäß § 34 Stmk. Baugesetz erarbeitet. Dieses finden Sie im Downloadbereich.
Bauführervereinbarung - Mustervorlage
Die Bauführervereinbarung wurde von Experten der Landesinnung Bau und der Baubehörde überarbeitet. Sie soll eine geeignete Vertragsgrundlage für den Bauvertrag sein und beide Vertragspartner an die Verpflichtungen nach dem Steiermärkischen Baugesetz erinnern. Gleichzeitig können Sie daraus die umfangreiche Verantwortung des Baumeisters als gesetzlichen Bauführer ersehen - Sie finden dieses im Downloadbereich.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesinnung Bau
T 0316/601-487
Stand: 06.02.2018