Informationen rund um den Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“
Lesedauer: 1 Minute
Ihr Baby kommt. Wir helfen!
Sie haben einen Unfall. Wir helfen!
Sie sind krank. Wir helfen!
Sie haben einen Unfall. Wir helfen!
Sie sind krank. Wir helfen!
Vor allem für Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer sind Mutterschaft, Unfall und derzeit vor allem auch Krankheit eine enorme Herausforderung.
Form der Unterstützung
Der Verein "Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ stellt kostenlos eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung, die während der Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit und in Abwesenheit der Unternehmerin/des Unternehmers im Betrieb vorübergehend einspringt.
Anspruch auf Betriebshilfe
Anspruch auf Betriebshilfe haben jede steirische Unternehmerin und jeder steirische Unternehmer
- mit einem Jahresgesamteinkommen (versicherungspflichtige und andere Einkünfte) bis zu € 25.382,03 (Wert 2024) / monatlich € 2.115,17.
- im Fall von Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren bei mehr als 14-tägiger Arbeitsunfähigkeit.
Anspruch auf Betriebshilfe hat außerdem jede steirische Unternehmerin während der Mutterschutzzeit.
Die Betriebshilfe können Unternehmerinnen und Unternehmer beanspruchen, die in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert und Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark sind.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer