Klein- und Mittelbetriebe in Österreich

Definition: Was versteht man unter KMU in der Statistik?

Lesedauer: 1 Minute

11.09.2024

Eine verbindliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es nicht. Als Anhaltspunkt für die Zuordnung der Unternehmen nach ihrer Größe wird meist die "Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" der EU-Kommission herangezogen. 

Die Empfehlung nennt insgesamt vier Kriterien (die genauen Definitionen der Kriterien sind in der Empfehlung nachlesbar):

  • Mitarbeiteranzahl
  • Umsatz oder Bilanzsumme
  • Eigenständigkeit

Diese Kriterien samt Schwellenwerten sind in der folgenden Tabelle überblicksmäßig zusammengefasst:  

Mitarbeiter Umsatz          Bilanzsumme Eigenständigkeit
Kleinstunternehmen < 10 2 Mio Euro 2 Mio Euro

iA Kapitalanteile 
oder Stimmrechte
im Fremdbesitz
< 25 Prozent (*)

Kleinunternehmen  < 50 10 Mio  Euro 10 Mio Euro
Mittlere Unternehmen  < 250 50 Mio Euro 43 Mio Euro
Großunternehmen ≥ 250 > 50 Mio Euro > 43 Mio Euro  

WICHTIG: Im Idealfall sind alle Merkmale für die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse vorhanden, was aber in der Statistik aufgrund der fehlenden Informationen kaum der Fall ist. In der statistischen Praxis spielt daher die Anzahl der Mitarbeiter (in der jeweils vorhandenen Definition) die vorherrschende Rolle für die Abgrenzung der Unternehmen nach Größengruppen. In einigen Fällen sind auch Auswertungen nach Umsatzgrößenklassen möglich.
(*) Siehe dazu die Ausnahmen in Art 3 Abs 2-4 der Empfehlung.