Wirtschaftskammerwahlen 2025 in Vorarlberg
Wählen zahlt sich aus - nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
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Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter:innen bestimmen und sicherstellen, dass die Kammer [Bundesland] und die Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie so Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen.
Wen Sie wählen | Die Urwahl
Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter:innen direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.
Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Wann und wo Sie wählen | Die Wahlkundmachung
In der Wahlkundmachung für Vorarlberg finden Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u. a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben.
Ihre Stimme können Sie mit Stimmzetteln – an den festgesetzten Wahltagen – in den Wahllokalen abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, ist ebenso aus der Wahlkundmachung zu ersehen.
Wer wählen kann | Die Wahlberechtigung
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
- zum Stichtag – das ist der 25.11.2024 – Mitglied einer Fachorganisation in Vorarlberg sind
- und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.
Einspruches wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter:
Das Einspruchsrecht steht dem vermeintlich Wahlberechtigten auch hinsichtlich seiner eigenen Nichtaufnahme in die Wählerliste zu. Die Zustellungsbevollmächtigten jener Wählergruppen, die in der abgelaufenen Funktionsperiode im Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Vorarlberg vertreten waren, sind ebenfalls zur Einbringung von Einsprüchen berechtigt. Der Einspruch hat die für die Identifikation des Wahlberechtigten erforderlichen Angaben zu enthalten und ist schriftlich bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg einzubringen. Jeder Einspruch ist zu begründen und darf nur gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer einzelnen (physischen oder juristischen) Person oder eines sonstigen Rechtsträgers gerichtet sein. Fristende für die Einbringung von Einsprüchen: 5. Dezember 2024, 16.00 Uhr
- Einspruch gegen die Wählerliste der Fachorganisation (Streichung)
- Einspruch gegen die Wählerliste der Fachorganisation (Aufnahme)
Ruhende Berechtigungen
Mitglieder, deren Berechtigung(en) am Stichtag der Wahl 25. November 2024 ruhend gemeldet ist (sind), können zwischen 25. November 2024 und 5. Dezember 2024 (16.00 Uhr) bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg einen entsprechend unterzeichneten, schriftlichen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste(n) stellen.
Aufnahme bei ruhend gemeldeter Berechtigung
Wie Sie mit Wahlkarte wählen | Die Wahlkartenwahl
Als wahlberechtigtes Mitglied haben Sie das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Damit können Sie bei der Urwahl Ihre Stimme abgeben.
- Wahlkartenantrag für juristische Personen und sonstige Rechtsträger
- Wahlkartenantrag für Einzelunternehmen
Wahlvorschläge
Die Verlautbarung der Wahlvorschläge durch die Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Vorarlberg finden Sie in der Übersicht der Wahlvorschläge (ab 04.03.2025).
Wichtige Termine | Übersicht
- Wahlstichtag 25.11.2024 – gleichzeitig Wahlkundmachung und Auflage der Wählerlisten – Einsichtnahme in allen Fachgruppen- und Spartengeschäftsstellen und in der Direktion
- Wahlen in den Wahllokalen: 11. Und 13. März 2025
- Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen 20. Jänner 2024, 16.00 Uhr
- Wählerverständigung mit vorausgefüllten Wahlkartenanträgen Anfangt Februar an alle Mitglieder in wählenden Fachgruppen
- Wahlkarten werden im Februar verschickt und müssen bis spätestens 7. März 2024, 16.00 Uhr, in der WKV einlangen
- Auszählung und Wahlergebnisse: 14. März 2025
Wahlergebnisse
Alle Ergebnisse für Vorarlberg finden Sie nach der Wahl auf der interaktiven Wahlergebnis-Seite (wird laufend aktualisiert).
Mehr Wahlinfos
Weitere Informationen und eine Übersicht über die Wahlseiten aller Bundesländer finden Sie auf der Wahlinfo-Seite der Wirtschaftskammer Österreich.