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Belarus FAQ: Informationen für Unternehmen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

Lesedauer: 9 Minuten

18.11.2024

FAQ - Fragen und Antworten 

Stand: 18.11.2024 | 09:00 Uhr 

Wirtschaftliche Einschränkungen durch Sanktionen

Die Berufung auf „Force Majeure“ bzw. „höhere Gewalt“ setzt ein von außen her auf den Betrieb einwirkendes außergewöhnliches Ereignis voraus, das nicht in einer gewissen Häufigkeit und Regelmäßigkeit vorkommt und zu erwarten ist und durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann.

Nach der österreichischen Rechtsprechung können Kriege bzw. eine nach Vertragsschluss unerwartet auftretende akute Kriegsgefahr oder bei Vertragsschluss nicht voraussehbare bürgerkriegsähnliche Zustände grundsätzlich Fälle von höherer Gewalt darstellen. Das unvorhersehbare, unabwendbare, nicht beherrschbare Ereignis muss ursächlich für das gegenständliche Leistungshindernis sein. Ob in einer Vertragsbeziehung ein Fall von „höherer Gewalt“ eingetreten ist bzw. welche Rechtsfolgen sich daran knüpfen, bedarf einer Einzelfallprüfung anhand des konkreten Sachverhalts.

Überdies gelten in manchen Branchen und Konstellationen Spezialregelungen bzw. können sich auch aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen spezielle Regelungen ergeben. 

Es besteht ein generelles Importverbot von Holz/-erzeugnissen für die gesamte Zolltarifgruppe 44 mit Ursprung in Belarus oder ausgeführt aus Belarus. Die Holzerzeugnisse der Zolltarifgruppe 49 und einige Waren der Gruppen 47 und 48 sind unter Berücksichtigung der Vorschriften der EU-Holzhandelsverordnung (kurz EUTR) (EU) 995/2010 nicht von EU-Sanktionen gegen Belarus betroffen. Für die Prüfung von Waren auf Sanktionsbetroffenheit kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Moskau.

Weiterführende Informationen findet man auf der Website des Bundesamts für Wald: Aktuelle Informationen, Bundesamt für Wald (bundesamt-wald.at) und Summary Record des 8th Meeting of the Expert Group/Multi-Stakeholder Platform with a Focus on the Implementation of the EUTR and the FLEGT Regulation

Aufgrund der unklaren aktuellen Situation können derzeit keine Carnet ATA für die Länder Ukraine, Russische Föderation und Belarus ausgestellt werden. Dies gilt bis auf Widerruf. 

Ja, solange Aufträge für nicht-sanktionierte belarussische Unternehmen/Personen abgearbeitet werden und die jeweilige belarussische Bank nicht vom Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen ist. Bitte beachten Sie die Einschränkungen beim internationalen Zahlungsverkehr (s. weiter unten)

LKW-Transporte von und nach Belarus sind nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Am 8. April 2022 wurde im Rahmen der EU-Sanktionen ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit belarussischem Kennzeichen in der EU verhängt. Das Verbot betrifft Beförderungen durch belarussische LKWs („in Belarus niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen“) in den EU-Ländern, inklusive Transittransporte. Im Gegenzug verhängte Belarus am 16. April 2022 transportbezogene Sanktionen gegen EU-Kraftfahrzeuge. Deshalb dürfen Kraftfahrzeuge, die in Belarus registriert sind, nicht mehr in EU-Länder fahren, und europäische LKWs dürfen nicht nach Belarus fahren. Ausnahmen für dieses Transportverbot sind in folgenden zwei Fällen möglich:

  1. Die Fahrt durch Belarus mit einer in Belarus registrierten Zugmaschine in Kombination mit einem in der EU angemeldeten Auflieger/Anhänger ist zulässig. Um dies durchzuführen, muss an bestimmten Grenzkontrollpunkten (s. Liste unten), eine Anhängerumkoppelung (ggf. Umladung) durchgeführt werden.
  2. In der EU registrierte Fahrzeuge dürfen lebende Tiere, Postpakete, übergroße und humanitäre Sendungen, Fertigarzneimittel, Medizinprodukte und deren Ersatzteile, Roh- und Hilfsstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Blut, menschliche Organe und Gewebe nach und durch Belarus befördern.

Polen hat seine Grenzübergänge zu Belarus weitgehend geschlossen. Die einzigen Grenzübergänge von Polen nach Belarus sind derzeit Kukuryki-Kozlovichi für LKWs und Terespol-Brest für PKWs.

Zollabfertigungsstelle für LKWs Grenzübergang (Kontrollpunkt) Betroffenes angrenzendes EU-Land

Zollabfertigungsstelle Brest-Beltamozhservice

Zollabfertigungsstelle Brest-Beltamozhservice-2

Kukuryki-Kozlovichi Polen-Belarus

Grenzübergangsorte mit Litauen und Lettland, an welchen EU-Fahrzeuge – sowohl PKWs als auch LKWs (Zugmaschinen und Auflieger/Anhänger) – zum Umladen bzw. zum Umkoppeln nach Belarus einfahren dürfen:

Zollabfertigungsstelle Grenzübergang (Kontrollpunkt) Betroffenes angrenzendes EU-Land
Zollabfertigungsstelle Lida-avto Šalčininkai-Benyakoni Litauen-Belarus
Zollabfertigungsstelle Kamennyy Log-Beltamozhservice

Medininkai-Kamennyy Log*

Litauen-Belarus
Zollabfertigungsstelle Polotsk-Steklovolokno

Patarnieki-Grigorovshchina*

Lettland-Belarus

* In den Wartebereichen dieser Grenzübergänge kann nur eine Anhängerumkupplung durchgeführt werden, keine Umladung.

Seit 10. Oktober 2022 können EU-Frachtführer selbst eine Genehmigung für Transporte nach Belarus im System „Dazvol“ der belarussischen Transportinspektion beantragen. Dazu muss der Transportunternehmer folgende Schritte durchführen:

  1. einen Antrag „Форма заявления“ von der Webseite des Verbandes der internationalen Straßentransporteure "BAMAP" (auf Russisch) herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und im PDF-Format an die belarussische Verkehrsaufsichtsbehörde per E-Mail (urs@mtkrbti.by) senden;
  2. sich im System „Dazvol“ der Transportinspektion einloggen;
  3. eine Rechnung im System erstellen und diese bezahlen. Die Kosten für eine Genehmigung betragen 15 Basiseinheiten (600 BYN/175 EUR, Stand: 17.01.2024);
  4. die Genehmigung bei der Transportinspektion in Minsk oder Regionen beantragen.

Mehr Infos: Vollständiges Genehmigungsverfahren (s. „Reminder“ auf English)Die Transportgenehmigungen heben die transportbezogenen Gegensanktionen von Belarus gegen EU-Kraftfahrzeuge nicht auf. Das bedeutet, dass EU-Fahrzeuge mit diesen Transportgenehmigungen nur bis zu den Umlade- bzw. Umschlagplätzen fahren dürfen. EU-Transporteure, die bereits über eine Transportgenehmigung verfügen, müssen keine neue Transportgenehmigung beantragen. Die Regelung bietet lediglich die Möglichkeit, neue zusätzliche Genehmigungen zu beantragen, die über das bereits erteilte Kontingent hinausgehen. Die Grenze zwischen Belarus und der Ukraine bleibt weiterhin geschlossen. Die Situation der Waren-Beförderungen aus der EU ist sehr schwierig und ändert sich aufgrund der dynamischen Situation laufend.

Große Logistikunternehmen wie UPS, FedEx, DHL, Maersk, MSC (Mediterranean Shipping Company), CMA CGM, Shipco haben ihre Transporte von und nach Belarus bis auf wenige Ausnahmen, z.B. Lieferungen von Medikamenten und humanitären Gütern, eingestellt. 

Lokal:
Belarussische Banken haben zur Sicherstellung der Bargeldversorgung die Geldabhebung mit Bankkarten, die im Ausland ausgestellt wurden, u.a. VISA, Mastercard, UnionPay International, MIR eingeschränkt. Die Einschränkungen unterscheiden sich von Bank zu Bank und bestehen in einer Betragsbeschränkung einerseits (z.B. bis 500 belarussische Rubel, BYN/Woche) und Gebühren für Bargeldabhebungen am Schalter oder am Automaten andererseits (etwa 2,5% bis 15% des abgehobenen USD, EURO oder BYN Betrags; russische Rubel sind derzeit ausgenommen). Da es keine einheitlichen Einschränkungen für Geldabhebungen gibt, wird ausländischen Staatsangehörigen empfohlen, sich bei der jeweiligen Bank vor Geldabhebung über Höhe der Gebühren bzw. maximale Geldsumme zu erkundigen.
International:
Die Korrespondenzbeziehungen zu europäischen Banken sind in Belarus sehr eingeschränkt und manche belarussischen Banken sind vom SWIFT-System ausgeschlossen. Derzeit sind direkte Überweisungen in/aus EU nur bei wenigen Banken in Belarus möglich.
Die Ausfuhr von Euro-Banknoten aus der EU nach Belarus ist verboten. Ausnahmen gelten nur für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen und amtliche Tätigkeiten diplomatischer Missionen.
Wichtig: Beim Zahlungsverkehr mit Belarus sollte unbedingt jeder einzelne Fall auf eine mögliche Sanktionsbetroffenheit geprüft werden.

Aktuelle Lage

Der belarussische Rubel ist stark vom russischen Rubel abhängig. Zwar gab es im März 2022 eine wesentliche Abwertung des belarussischen Rubels vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, jedoch hat sich der belarussische Rubel gegenüber dem Dollar und dem Euro wieder erholt.

Derzeit pendelt der Kurs für 1 EUR rund um 3,5 BYN. Eine Abwertung ist allerdings nicht auszuschließen, abhängig von weiteren Sanktionen und der Wirtschaftsentwicklung. Aktuelle Kurse findet man auch auf der Homepage der belarussischen Nationalbank.

Einreise nach Belarus:
Bürger aller EU-Staaten mit gültigen Dokumenten können über alle internationalen Grenzpunkte der Republik Belarus auf dem Land- und Luftweg ein- und ausreisen und sich seit dem 19. Juli 2024 maximal 30 Tage lang in Belarus aufhalten. 

Voraussetzungen sind ein gültiger Reisepass oder gleichwertiges Dokument (kein Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass!), ausreichende Geldmittel (mind. ca. EUR 20 pro Aufenthaltstag) und eine für Belarus gültige Krankenversicherung mit mind. EUR 10.000 Deckungssumme (wird am Flughafen bei Einreise angeboten). Bei der Einreise aus Russland muss ein russisches Visum vorhanden sein.

Wichtig: Aktuelle Reisehinweise finden Sie auf der Infoseite Belarus des BMEIA. 
 
Per Flug:
Da Belarus derzeit nicht mehr über direkte Flugverbindungen aus Europa erreichbar ist, bleiben für eine visumfreie Einreise nach Belarus nur folgende Flugmöglichkeiten: Flüge nach Minsk über die Türkei, die VAE, Georgien, Usbekistan, Ägypten, China, Kasachstan, Aserbaidschan, Turkmenistan und Armenien.

Bitte beachten Sie, dass die Einreise/Ausreise nach/aus Belarus über Russland ohne Visum eines der beiden Staaten nicht möglich ist.
 
Per Land:
Eine Einreise am Landweg ist seit 19.07.2024 (vorübergehend bis Ende 2025) visafrei über alle internationalen Grenzübergänge von Belarus mit Litauen, Polen oder Lettland möglich.  

Aufgrund der derzeitigen Situation auf den Grenzübergängen mit Polen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. 

Gegenseitige Anerkennung von Visa Russland-Belarus 
Seit 11. Jänner 2025 haben ausländische Staatsangehörige das Recht auf Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Transit durch das Territorium beider Staaten auf der Grundlage eines nationalen Visums eines der beiden Staaten und eines gültigen Ausweisdokuments. Ausländische Staatsangehörige können mit dem Flugzeug, mit der Eisenbahn und auf sechs im Abkommen festgelegten Straßen reisen: 

  • Yuhovichi – Dolostsy (A-117 Opochka - Novopolotsk)
  • Ezerische – Nevel (M-20 Kiew – St. Petersburg)
  • Liozno – Kruglovka (A-141 Vitebsk - Smolensk)
  • Redki – Krasnaya Gorka (M1 Minsk - Moskau)
  • Zvenchatka – Dubovichka (A-101 Bobruisk - Moskau)
  • Selische – Novozybkov (M-13 Gomel - Bryansk) 

Achtung: Wendet ein Staat eine visumfreie Regelung an, während der andere Staat für die Einreise ein Visum verlangt, so haben ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Ausweisdokument das Recht auf Einreise, Ausreise, Aufenthalt oder Durchreise in den beiden Staaten auf der Grundlage und während der Gültigkeitsdauer des Visums. Die gleiche Regel wird angewendet bei ausländischen Staatsangehörigen, die im Besitz eines Aufenthaltstitels, eines befristeten Aufenthaltstitels oder eines Dokuments für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen sind.

Nähere Informationen finden Sie auf Englisch auf der Seite des belarussischen Außenministeriums.



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