WKNÖ Gebäude
© Fotostudio Höfinger

Wirtschaftskammer­wahlen 2025 | Niederösterreich

Ihre Stimme zählt!

Lesedauer: 1 Minute

18.12.2024

Durch die Wirtschaftskammerwahlen können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen.

Wahlen 2025 in Niederösterreich - alle Infos für Ihre Stimmabgabe

Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen,
gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der
Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.

Wahltermine

  • Montag, 10. März 2025, 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr - Wahllokale
  • Mittwoch, 12. März 2025, 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr- Wahllokale
  • Donnerstag, 13. März 2025, 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr- Wahllokale

Wie und wo wählen?

In der Wahlkundmachung finden Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u. a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen
diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen und in welchem Wahllokal Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • zum Stichtag – das ist der 25. November 2024 – Mitglied einer Fachorganisation sind
  • und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.

    Es kann ein Mitglied – dessen Berechtigung zum Stichtag ruhend gemeldet ist – binnen zehn Tagen nach Verlautbarung der Wählerlisten, also bis zum 5. Dezember 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die jeweilige Wählerliste stellen. Innerhalb derselben Frist können Einsprüche wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter gestellt werden.

Mit Wahlkarte wählen

Als wahlberechtigtes Mitglied haben Sie das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Damit können Sie bei der Urwahl Ihre Stimme abgeben.



Bürozeiten der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission
Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr


Logo WKO Wahl 2025
© WKO