![Zwei Personen sitzen sich an Tisch in Büro gegenüber und blicken auf Dokument, auf das eine Person mit Hand deutet, andere Person in Rückenansicht darauf blickend](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/0/168/3200/1800/noe/vertragsunterzeichnung-adobestock-stockphotopro-409720891.jpeg)
Unterstützungsfonds der WKNÖ
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09.01.2024
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich unterstützt, gemeinsam mit den Fachorganisationen, bei Einhaltung der Förderkriterien unsere Mitgliedsbetriebe im Fall einer Existenzgefährdung.
Die Unterstützung (De-minimis-Beihilfe gemäß der VO (EU) Nr. 2023/2831 in der geltenden Fassung) hilft den Unternehmen in folgenden Fällen:
- persönliche Notfälle (Krankheit, Todesfall)
- nicht versicherbare Katastrophen (Hochwasser, Erdbeben, etc.)
- Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigung durch Infrastruktur- und Baumaßnahmen
- unverschuldeter Insolvenzgefahr infolge beträchtlicher Forderungsausfälle
- Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigungen infolge von Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien
Anträge sind grundsätzlich im Wege der Bezirksstellen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens, dessentwegen Unterstützung gewährt wird, einzubringen.