Wirtschaftskammerwahlen 2025 Kärnten
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht am 12. & 13. März!
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Anlässlich der Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter wählen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen.
Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.
Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Wichtiger Hinweis zur Wahl mit Wahlkarte:
Eine Stimmabgabe mit Wahlkarte ist leider nicht mehr möglich. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht auszuüben, indem Sie persönlich am 12. oder 13. März in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen.
Wichtig: Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Die rechtsverbindlichen Daten finden sich in der Wahlkundmachung und in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Wirtschaftskammer-Wahlordnung.
Im Anhang 1 der Wahlkundmachung finden Sie alle Wahllokale: Anhang 1 der Wahlkundmachung
Wahlvorschläge (interaktiv):
Auf dieser Seite finden Sie die Kandidatenlisten:
https://ergebnispraesentation.wko.at/Wahl2025/Wahlvorschlag
Wichtig: Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Die rechtsverbindlichen Daten finden sich in der Wahlkundmachung und in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Wirtschaftskammer-Wahlordnung.
Verlautbarungen der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Kärnten