Wirtschaftskammerwahlen Kärnten
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Anlässlich der Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter wählen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen.
Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.
Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Verlautbarungen der Hauptwahlkomission bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Wahlergebnisse Wirtschaftskammerwahlen 2020
Wirtschaftskammer Kärnten (letzte Änderung am 21.10.2020) - Wahlkundmachung für die Wirtschaftskammerwahlen 2020
Wirtschaftskammer Kärnten (letzte Änderung am 20.11.2019) - Änderung der Wahlkundmachung
Verlegung Einreichfrist Besetzung Fachverbandsausschüsse (letzte Änderung am 03.04.2020) - Wirtschaftskammerwahlen 2020
Verlautbarung der gültigen Wahlvorschläge
- Nachwahlen und Nachbesetzungen Funktionsperiode 2020-2025
Verlautbarungen der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Kärnten gemäß § 119 Abs 4 WKG in chronologischer Reihenfolge - Wahlergebnisse Wirtschaftskammerwahlen 2015
Wirtschaftskammer Kärnten (letzte Änderung am 5.12.2016) - Nachwahlen und Nachbesetzungen Funktionsperiode 2015-2020
Verlautbarungen der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Kärnten gemäß § 119 Abs 4 WKG in chronologischer Reihenfolge