Gründer- und Jungunternehmer-Beratungsförderung in Vorarlberg
Unterstützung durch einen Unternehmensberater
Einstellungen
Förderungswerber
- Personen, die erstmals einen Betrieb gründen oder übernehmen (bis maximal 3 Jahre nach Gründung/Übernahme)
- Bei Gesellschaften muss mindestens ein Gesellschafter erstmalig selbständig sein, mit über 50 % beteiligt und zur Geschäftsführung befugt sein.
Förderungszweck
Weiterführende betriebswirtschaftliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Geschäftsidee durch Unternehmensberater als "Spezialisten auf Zeit". Es werden spezifische Problemstellungen bearbeitet.
Förderungsgegenstand
Es werden spezifische Themenstellungen bearbeitet:
- Kosten- und Gewinnplanung – Rentabilität
- Mindestumsatzermittlung und Stundensatzkalkulation
- Finanzierung und Bankverhandlungen
- Budgetplanung
- Marketingfragen und -konzepte
- Unterstützung bei der Entwicklung des gesamten Unternehmenskonzepts
- etc.
Ausschlussgrund
Art und Ausmaß der Förderung
Förderung:
75 % der Nettoberatungskosten (ohne USt), max € 2.600,--
max. Beraterstundensatz: € 115,-- netto
Einreichung
- Vor Inanspruchnahme der Beratung
- Gründerservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Tel.: +43 5522 305-1144
Jungunternehmens-Förderungen WKV
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.