In der Mitte steht eine kleine, blaue Holzfigur, von der einzelne Striche wegführen. Am Ende eines jeden Striches steht eine kleine, hellbraune Holzfigur
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Wien: Zuschuss für Übernahme und Weiterführung eines Betriebes

Maximal 10.000 Euro pro Übernahme

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Nachfolge
Übergabe


Förderungswerber

Gründer:innen, aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien sowie Übernehmer:innen von WKW-Mitgliedsbetrieben

Förderungszweck

Mit dem Betriebsübernahme-Zuschuss der Wirtschaftskammer Wien sollen Übernehmer:innen von Betrieben/Unternehmen mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gefördert werden.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden entgeltliche Übernahmen von Unternehmen/Betrieben sowie deren anschließende Weiterführung in derselben oder einer nah verwandten Branche am Standort Wien.

Eine Betriebsübernahme im Sinne dieser Förderaktion muss in jedem Falle sämtliche folgende Kriterien erfüllen:

  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen den Vertragsparteien zur Übernahme
  • entgeltliche Übernahme
  • Wechsel der die Unternehmensführung/Betriebsführung beherrschende(n) Person(en)
  • Weiterführung des übernommenen Unternehmens/Betriebes am Standort Wien in derselben oder einer nah verwandten Branche

Die zu fördernde Übernahme sollte für eine positive Beurteilung mindestens ein weiteres der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Weiterführung des Standortes (Anmerkung: Erfüllt der übernommene Betrieb eine Nahversorgungsfunktion inkl. regelmäßigem Kundenverkehr am Standort, kommt einer Weiterführung des Standortes, für eine positive Beurteilung, besonderer Gewichtung zu.)
  • Weiterführung des Firmennamens oder der Marke
  • Übernahme von Produktionsmitteln
  • Übernahme des Kundenstockes
  • Fortführung von Geschäftsbeziehungen
  • Übertragung von Rechten
  • Eintritt in bestehende Verträge
  • Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Ausschlussgrund

Folgende Unternehmen können nicht gefördert werden:

  • Gegen den/die Antragsteller:in bzw. bei Gesellschaften gegen eine:n der geschäftsführenden Gesellschafter:innen wurde zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet.
  • Ein früherer Zuschuss im Rahmen der gegenständlichen Förderaktion wurde trotz Rückforderung nicht vollständig beziehungsweise nicht innerhalb der vorgeschriebenen Rückzahlungsfrist von dem/der Antragsteller:in zurückgezahlt.

Ebenfalls schließen folgende Umstände eine Fördergewährung im Rahmen dieser Förderaktion aus:

  • Ein Zuschussantrag zur selben Übernahme wurde aufgrund unzureichender Unterlagen bereits in der Vergangenheit abgelehnt oder zurückgezogen.
  • Die genannten Kriterien in Punkt 7 der Richtlinie werden nicht erfüllt.
  • Der Übernahmestichtag zur Übernahme liegt zum Zeitpunkt der Förderantragstellung länger als 6 Monate in der Vergangenheit. Entscheidend ist hierbei das Eingangsdatum des Förderantrages bei der Wirtschaftskammer Wien.
  • Das/Der übernommene Unternehmen/Betrieb war zwischen Schließung durch den/die Übergeber:in und der Eröffnung durch den/die Übernehmer:in länger als 6 Monate geschlossen. (Achtung: Handelt es sich um einen Saisonbetrieb [z. B. Eissalon], kann bei plausibler Begründung dennoch eine Förderzusage erfolgen.)
  • Es findet ausschließlich eine Veräußerung einzelner beweglicher Anlagegüter ohne Weiterführung des Übergeberstandortes statt.
  • Der/die Übernehmer:in hält bereits vor der Übernahme mehr als einen geringfügigen Geschäftsanteil am übernommenen Unternehmen.
  • Der/die Übernehmer:in hält nach der Übernahme nicht die Mehrheit der Geschäftsanteile am übernommenen Unternehmen.
  • Eine langfristige Weiterführung des übernommenen Unternehmens/Betriebes ist, zumindest für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten nach Auszahlung des Einmalzuschusses bzw. des ersten Zuschussteilbetrages, nicht geplant.
  • Die Wirtschaftskammer Wien Mitgliedschaft eines Unternehmens/Betriebes, welches/welcher durch ein:en nicht in Wien ansässiges/ansässigen Unternehmen/Betrieb (Nichtmitglied der Wirtschaftskammer Wien) übernommen wird, erlischt nach Übernahme.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschusshöhe

max. 10.000,00 Euro pro Übernahme

Der Zuschuss ist, sofern kein Rückforderungsgrund eintritt, nicht zurückzuzahlen.

Im Rahmen der selben Förderaktion kann einem Mitglied der Wirtschaftskammer Wien, innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren, maximal ein Zuschussbetrag in Summe von 20.000,00 Euro gewährt werden.
Würde ein Unternehmen bei neuerlicher Gewährung die maximal mögliche Zuschusshöhe von 20.000,00 Euro innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren überschreiten, wird der neu gewährte Zuschuss entsprechend reduziert, um eine Überschreitung der Maximalgrenze auszuschließen.

Förderquote

8 % der errechneten Bemessungsgrundlage

Auszahlung

Sofern von der Fördergeberin nicht anders kommuniziert, erfolgt die Auszahlung des vollständigen Zuschusses zeitnah nach Gewährung der Förderung.

Wird der Kaufpreis in Raten bezahlt, wird der Zuschuss in zwei gleich großen Teilbeträgen ausbezahlt. Hierbei wird der erste Zuschussteilbetrag nach Zusage und der zweite Zuschussteilbetrag 36 Monate nach Auszahlung des ersten Teilbetrages ausbezahlt.

Anmerkung

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für eine Antragsprüfung notwendig:

  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kaufvertrag oder Gleichwertiges (unterschrieben)

Ebenfalls muss die Begleichung des Kaufpreises vollständig, zumindest bis zur Erreichung der maximalen Bemessungsgrundlage von 125.000,00 Euro, anhand folgender Unterlagen nachgewiesen werden:

  • Kontoauszug vom Käuferkonto (Buchung der Überweisung muss erkennbar sein und dem beiliegenden Überweisungsbeleg zugeordnet werden können)
  • Überweisungsbeleg (IBAN des Verkäufers und Käufers sowie die jeweiligen Kontoinhaber, Datum der Veranlassung, Überweisungsbetrag sowie Verwendungszweck müssen ersichtlich sein)

Wenn die gegenständliche Betriebsübernahme vollständig durch einen Kredit finanziert wurde, welcher direkt von einem Bankinstitut an den Verkäufer ausbezahlt wurde, werden der Kontoauszug als auch der Überweisungsbeleg nicht benötigt.

Begutachtung, Entscheidung und Ausschluss des Rechtsweges

Über das Förderansuchen entscheidet die eingesetzte Verwaltungskommission. Auf die Gewährung von Fördermitteln oder die Auszahlung des Einmalzuschusses sowie der einzelnen Zuschussteilbeträge besteht kein Rechtsanspruch.

Einreichung

wieder ab 2025 möglich

Wirtschaftskammer Wien 
Förderservice 
Straße der Wiener Wirtschaft 1 I 1020 Wien 
foerderservice@wkw.at

Richtlinientext als PDF

Informationsblatt
Richtlinie 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.