Ein Häufchen schwarzes Pulver
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Antidumpingverfahren: Mangandioxide

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 4 Minuten

Produkt

Elektrolytische Mangandioxide (in einem elektrolytischen Verfahren hergestellte Mangandioxide), die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Hitzebehandlung unterzogen werden

Land

China

KN-Code

ex 2820 10 00 (TARIC-Code 2820 10 00 10)

Kläger

AUTLAN EMD SL


Chronologie Antidumpingverfahren

Einleitung:
Bekanntmachung C/2023/1010 vom 16. Februar 2023

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2120 vom 12. Oktober 2023

Einführung endgültiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/844 vom 14. März 2024


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt

Am 3. Jänner 2023 ging bei der Europäischen Union ein Antrag von AUTLAN EMD SL auf Einleitung einer Antidumpinguntersuchung ein.

Bei der von dieser Untersuchung betroffenen Ware handelt es sich um elektrolytische Mangandioxide (in einem elektrolytischen Verfahren hergestellte Mangandioxide), die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Hitzebehandlung unterzogen werden mit Ursprung in China, die derzeit unter dem KN-Code ex 2820 10 00 (TARIC-Code 2820 10 00 10) eingereiht wird.

Der Antragsteller legte Beweise dafür vor, dass die Einfuhren aus China in absoluten Zahlen und gemessen am Marktanteil insgesamt gestiegen sind, die Menge und die Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware sich unter anderem auf die Verkaufsmengen und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union sowie auf die von ihm in Rechnung gestellten Preise negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse und die finanzielle Lage des Wirtschaftszweigs der Union sehr nachteilig beeinflusst haben.

Die Europäische Kommission kam nach Prüfung des Antrages zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise für Dumping und Schädigung die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Sie teilt daher mit Bekanntmachung C/2023/1010 (Amtsblatt C 57 vom 16.Februar 2023) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Mangandioxide mit Ursprung in China mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung C/2023/1010 tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung C/2023/1010 gestellt werden.

Anschrift der Europäischen Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

E-Mail:

Die Untersuchung wird in der Regel binnen 13 Monaten, spätestens jedoch binnen 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. 


Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt

Am 16. Februar 2023 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung für Einfuhren von elektrolytischen Mangandioxiden mit Ursprung China ein. Die Europäische Kommission veranlasste keine zollamtliche Erfassung der betroffenen Ware. 

Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse führt die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/2120 (Amtsblatt L vom 13. Oktober 2023) vorläufige Antidumpingzölle ein, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren zu verhindern. Die Feststellungen zur Einführung vorläufiger Zölle sind vorläufig und können im Rahmen der endgültigen Untersuchung geändert werden.

Betroffen von dieser Maßnahme sind die Einfuhren von elektrolytischen Mangandioxiden (d. h. von Mangandioxiden, die in einem elektrolytischen Verfahren hergestellt wurden) mit Ursprung in China, die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Wärmebehandlung unterzogen wurden und derzeit unter dem KN-Code ex 2820 10 00 (TARIC-Code 2820 10 00 10) eingereiht werden. 

Für hergestellte Waren von den genannten Unternehmen gelten folgende Antidumpingzölle:

  • Xiangtan Electrochemical Scientific Ltd & Jingxi Xiangtan electrochemical scientific ltd: 8,8 %
  • Guangxi Guiliu New Material Co., Ltd & Guangxi Xiatian Manganese Mine Co. LTD: 0,0 %
  • Guangxi Daxin Huiyuan New Energy Technology Co., Ltd: 15,8 %
  • Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen: 10,0 %
  • Alle übrigen Unternehmen: 34,6 %

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die einschlägigen geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Stellungnahmen interessierter Parteien zu dieser Verordnung sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Verordnung schriftlich an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Anhörungen bei der Europäischen Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von fünf Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen.

Anhörungen bei der Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren können von interessierten Parteien innerhalb von fünf Kalendertagen nach Inkrafttreten der Verordnung beantragt werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können von der Anhörungsbeauftragten geprüft werden; sie kann entscheiden, diese Anträge anzunehmen, falls dies angemessen ist.


Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen und die endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls bekannt 

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse zur im Februar 2023 eingeleiteten Antidumpinguntersuchung führte die Europäische Kommission im Oktober 2023 vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Mangandioxid mit Ursprung China. 

In Anbetracht der finalen Untersuchungsergebnisse kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass keine zwingenden Gründe dafür vorliegen, dass die Einführung von Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Mangandioxide mit Ursprung China dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde.

Die Europäische Kommission führt daher mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/844 (Amtsblatt L vom 14. März 2024) einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von elektrolytischen Mangandioxiden (d. h. von Mangandioxiden, die in einem elektrolytischen Verfahren hergestellt wurden) mit Ursprung in China, die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Wärmebehandlung unterzogen wurden und derzeit unter dem KN-Code ex 2820 10 00 (TARIC-Code 2820 10 00 10) eingereiht werden, ein.

Es gelten folgende Antidumpingzölle:

  • Xiangtan Electrochemical Scientific Ltd. und Jingxi Xiangtan electrochemical scientific ltd: 8,6%
  • Guangxi Guiliu New Material Co. und Ltd Guangxi Xiatian Manganese Mine Co. LTD: 0%
  • Guangxi Daxin Huiyuan New Energy Technology Co., Ltd: 17,1%
  • Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen: 10,1%
  • Alle übrigen Unternehmen: 35,0% 

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2120 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden endgültig vereinnahmt.

Stand: 14.03.2024