Handelsabkommen der EU mit Indien
Handelsabkommen sowie Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung
Lesedauer: 5 Minuten
Die Beziehung der EU mit Indien basieren auf dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung von 1994.
Um diese zu vertiefen, habem die EU und Indien 2007 erstmals Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen, inklusive Investitionsschutz und den Schutz geographischer Herkunftsangaben, aufgenommen, bevor die Gespräche 2013 wegen mangelnder Ambitionen ausgesetzt wurden.
Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen Handelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) offiziell wiederaufgenommen
Handelsabkommen EU-Indien
2007 begannen die Verhandlungen der EU mit Indien über ein umfassendes Handelsabommen inklusive Investitionsschutz und den Schutz geographischer Herkunftsangaben, welche aufgrund mangelnder Ambitionen ausgesetzt wurden.
Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen über ein Handelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) offiziell wiederaufgenommen.
Die mittlerweile fünfte Verhandlungsrunde fand vom 19. bis 23. Juni 2023 in Neu-Delhi statt. Nach der letzten Runde, in der es bei den meisten Kapiteln Fortschritte gab, wollten die Verhandlungsführer die Arbeit an den Texten beschleunigen und das gegenseitige Verständnis für die „problematischeren“ Bereiche vertiefen. Ein weiteres Ziel war der Austausch von Marktzugangsangeboten für den Warenhandel und das öffentliche Beschaffungswesen. Die Gespräche über den Austausch von Angeboten zu Dienstleistungen und Investitionen sollen später fortgesetzt werden.
Indien präsentiere außerdem seine Gegenvorschläge zum EU-Kapitel über Ausnahmen. Die Verhandlungsführer erörterten insbesondere die Themen ‚general exceptions‘,Sicherheitsausnahmen und den Artikel über Steuern. Während sich die jeweiligen Ansätze zu den Ausnahmen grundsätzlich überschneiden, scheint es hier aber auch erhebliche Unterschiede zu geben, insbesondere in Bezug auf die Formulierung und den Umfang des Geltungsbereiches.
Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 16. bis 20. Oktober 2023 in Brüssel geplant.
Nachfolgend finden Sie
- EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Indien
- Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Indien
- Wie wird verhandelt?
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen mit Indien
EU-Verhandlungstexte für das Handelsabkommen mit Indien
Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen wurden bisher nachfolgende EU-Textentwürfe online gestellt:
- Trade in Goods
- Rules of Origin
- Customs and Trade Facilitation
- Sanitary and Phytosanitary Measures
- Technical Barriers to Trade
- Trade Remedies
- Services and Investment
- Digital Trade
- Government Procurement
- Intellectual Property
- Anticompetitive Conduct, Merger Control and Subsidies
- State-Owned Enterprises
- Small and Medium-Sized Enterprises
- Energy and Raw Materials
- Transparency
- Good Regulatory Practices
- Sustainable Food Systems
- Dispute Settlement
- Trade and Sustainable Development
- Mutual Administrative Assistance in Customs Matters
- Anti-Fraud
- Capital Movements, Payments and Transfers, and Temporary Safeguard Measures
- Exceptions
- Car Annex
Pressemitteilungen und Berichte zu den Verhandlungen mit Indien
EU and India kick-start ambitious trade agenda
- Report of round 1, July 2022
- Report of round 2, October 2022
- Report of round 3, Nov.-Dec. 2022
- Report of round 4, March 2023
- Report of round 5, June 2023
Wie wird verhandelt?
Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.
In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholder, Interessengruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln:
Darüber hinaus stellt sich die Europäische Kommission im Rahmen des „Civil Society Dialogues“ den Fragen der Zivilgesellschaft.
Hintergrundinformation zum EU-Handelsabkommen mit Indien
Um die Beziehungen zwischen der EU und Indien zu vertiefen wurden Ende Juni 2007 Verhandlungen über ein präferenzielles Handelsabkommen aufgenommen.
Ziel des Abkommens ist die beiderseitige schrittweise, uneingeschränkt WTO-konforme Liberalisierung praktisch aller Bereiche des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Investitionen. Darüber hinaus wird das Abkommen auf einen besseren Schutz geistigen Eigentums abstellen.
Nach 12. Verhandlungsrunden wurden aufgrund unterschiedlicher Auffassung der EU und Indiens über das Ambitionsniveau die Verhandlungen ausgesetzt.
Die EU ist weiterhin daran interessiert, ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Handelsabkommen mit Indien abzuschließen, das den Hauptinteressen beider Seiten gerecht wird und für beide Seiten von Vorteil ist.
Beim EU-Indien Gipfel 2020 wurde die Einrichtung eines regelmäßigen hochrangigen Dialogs auf Ministerebene beschlossen, um die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen zu lenken und multilaterale Fragen von beiderseitigem Interesse zu behandeln. Ziel dieses Dialogs ist es Fortschritte beim Handels- und Investitionsabkommen zu fördern, handelspolitische Irritationen zu beseitigen und die Bedingungen für Unternehmen und Investoren auf beiden Seiten zu verbessern sowie die Verknüpfung von Lieferketten zu erörtern.
Beim Treffen der Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz wurde schließlich vereinbart, die Verhandlungen über ein Handelsabkommen wieder aufzunehmen und Verhandlungen über zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs), einzuleiten.
Am 17. Juni 2022 wurden die Verhandlungen über ein Handelsabkommen und zwei weitere Abkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs) schließlich offiziell wiederaufgenommen.
Abkommen über geografische Herkunftsangaben (GIs)
2007 wurden erstmals Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen der EU mit Indien begonnen, das u.a. auch den Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) beinhalten sollte. Diese Gespräche wurden 2013 wegen mangelnder Ambitionen ausgesetzt.
Nachdem die Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 per Videokonferenz vereinbarten die Verhandlungen fortzuführen, wurden am 17. Juni 2022 die Verhandlungen wiederaufgenommen, wobei aber nun der Schutz geographischer Herkunftsangaben (GIs) als eigenständiges Abkommen verhandelt wird.
Bisher fanden zwei Verhandlungsrunden statt:
- Report of round 1, June-July 2022
- Report of round 2, October 2022
Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung EU-Indien
- die Weiterentwicklung und Diversifizierung von Handel und Investitionen im gemeinsamen Interesse und unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftslage;
- die Erleichterung eines besseren gegenseitigen Verständnisses und die Stärkung der Bindungen zwischen den beiden Regionen in technischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten;
- die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Indiens, um die Interaktion mit der Gemeinschaft effektiver zu gestalten;
- die Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung Indiens und die Unterstützung der Bemühungen Indiens um die Steigerung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von Mitteln und technischer Hilfe durch die Gemeinschaft im Rahmen ihrer Kooperationspolitik und -vorschriften, um insbesondere die Lebensbedingungen der ärmeren Bevölkerungsgruppen zu verbessern;
- die Entwicklung bestehender und neuer Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse zur Förderung und Erleichterung des Austausches und der Beziehungen zwischen ihren Wirtschaftskreisen, unter Berücksichtigung der Durchführung der Wirtschaftsreformen in Indien und der Gelegenheiten für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Investitionen;
- Unterstützung des Umweltschutzes und der substanzerhaltenden Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen.
Rechtsakte Kooperationsabkommen EU-Indien
- Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung (ABl L 224 vom 27. August 1994)
Alle EU-Rechtsakte zum Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung der EU mit Indien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 01.07.2023