Handelsabkommen der EU mit Ägypten
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation sowie vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
Lesedauer: 2 Minuten
Die Handelsbeziehungen der EU mit Ägypten basieren auf dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation, welches seit 1. Juni 2004 in Kraft ist.
Seit Juni 2013 führt die EU mit Ägypten einen "Sondierungsdialog" für ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
Vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
Im Juni 2013 begann die EU mit Ägypten über die Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen zu diskutieren.
Diese Diskussion dient als Vorbereitung für Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA), zu welchen die Europäische Kommission im Dezember 2011 durch die EU-Mitgliedstaaten ermächtigt wurde.
Das Freihandelsabkommen soll die Marktchancen und das Investitionsklima verbessern und Wirtschaftsreformen in Ägypten unterstützen. Es soll deutlich über das bestehende Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation hinausgehen und Bestimmungen zum Handel mit Dienstleistungen, zur öffentlichen Beschaffung, Wettbewerb, Rechte des geistigen Eigentums und Investitionsschutz enthalten.
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
Die Assoziierungsabkommen der EU mit Ägypten ist seit 1. Juni 2004 in Kraft.
Das Abkommen schafft eine Freihandelszone zwischen der EU und Ägypten durch den Abbau der Zölle auf Industrieprodukte und durch bedeutende Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Nachfolgende Verhandlungen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen wurden im Jahr 2009 abgeschlossen und die Änderungen des Abkommens in Form eines Briefwechsel im 1. Juni 2010 in Kraft gesetzt.
Im November 2010 unterzeichneten die EU und Ägypten ein Protokoll über ein Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der handelspolitischen Bestimmungen des Assoziierungsabkommens.
Verhandlungen zur Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen sind derzeit im Gange.
Ursprungsregeln
Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt.
Präferenzmaßnahme | Ursprungsregel/Kumulierung |
---|---|
Ägypten (1.6.2004) Europa-Mittelmeer-Abkommen ABl. L304 vom 30. 09.200, S. 39 | Protokoll 4 (PEM-Konvention) ABl. L 334 vom 22.12.2015 Bilaterale und diagonale Kumulierung |
» UP-4750, Arbeitsrichtlinie Ägypten
» UP-4000, Arbeitsrichtlinie Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Rechtsakte Assoziierungsabkommen EU-Ägypten
Abkommen
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl L 304 vom 30. September 2004)
Weitere relevante Rechtsakte
- Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 312 vom 30. November 2007)
- Abkommen in Form eines
Briefwechsels zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten mit Maßnahmen zur
gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und
Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle 1 und 2 und deren Anhängen
sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer
Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl L 106 vom 28.
April 2010)
- Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur
Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die
Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer
Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits betreffen (ABl L
138 vom 26. Mai 2011)
Beschluss Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU-Ägypten vom 21. September 2015 zur Ersetzung des Protokolls Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2015/2435] (ABl L 334 vom 22. Dezember 2015)
Alle EU-Rechtsakte zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation der EU mit Ägypten finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022