Unterbrechung des Betriebs in der Schwangerschaft
Wie du deinen Betrieb wegen Schwangerschaft vorübergehend unterbrichst und welche Vorteile das hat, erfährst du hier.
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Du bist selbstständig und schwanger und willst dir eine Auszeit nehmen? Wie und unter welchen Voraussetzungen du deinen Betrieb unterbrichst und welche Vorteile das hat, liest du hier. Die Unterbrechung des Betriebs wegen Schwangerschaft ist ein Sonderfall. Denn du bekommst für diese Zeit Wochengeld und somit eine finanzielle Überbrückung.
Voraussetzung für Unterbrechung mit Wochengeldbezug
Die Unterbrechung deiner Tätigkeit inklusive Wochengeldbezug ist nur für die Zeit der Mutterschaft möglich, also in der Regel acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Darüber hinaus musst du vor der Unterbrechung sechs Monate durchgehend bei der SVS pflichtversichert gewesen sein.
>> Wenn du deinen Betrieb unterbrechen willst und Mitarbeiter:innen hast, lasse dich dazu bei der WK beraten.
3 Vorteile der Unterbrechung wegen Schwangerschaft
Die Ruhendmeldung bzw. Unterbrechung hat 3 Vorteile:
- In der Zeit, in der dein Gewerbe ruht, bekommst du Wochengeld.
- Du musst – bis auf den Beitrag zur Unfallversicherung – keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Du bist aber trotzdem über das Wochengeld kranken- und pensionsversichert. Die SVS ersetzt dir also weiterhin die Arzthonorare ganz oder teilweise. Und du sammelst Versicherungszeiten für die Pension.
- Du zahlst nur die Hälfte der Wirtschaftskammer-Grundumlage.
Form und Frist
Du musst die Unterbrechung innerhalb von drei Wochen nach Einstellung der Tätigkeit an die jeweilige Landeskammer melden. Für die Ruhendmeldung reicht ein formloses Schreiben.
Bei manchen Berufen, etwa bei Immobilientreuhänder:innen oder Versicherungsmakler:innen, musst du die Ruhendmeldung direkt bei der Gewerbebehörde des Betriebsstandorts anzeigen. Die Anzeige muss hier unbedingt im Vorhinein erfolgen.
Wie lange kann ich pausieren?
Die Unterbrechung wegen Schwangerschaft mit Wochengeldbezug ist für 16 Wochen möglich: in der Regel ab acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Wenn du durch die Ausübung deiner Tätigkeit deine Gesundheit oder die Gesundheit des Babys gefährden würdest, ist eine Unterbrechung mit Wochengeldbezug auch schon früher möglich. Dazu musst du ein fach- bzw. amtsärztliches Attest vorlegen.
Was darf ich machen, wenn mein Gewerbe ruht?
Lies dazu unseren Beitrag „Was darf ich tun, wenn mein Gewerbe ruht?
Das Wichtigste in Kürze
- 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt kannst du deinen Betrieb wegen Schwangerschaft/Mutterschaft unterbrechen.
- In dieser Zeit bekommst du Wochengeld.
- Du zahlst keine Versicherungsbeiträge, bist aber trotzdem versichert.
- Du zahlst nur die Hälfte der WK-Grundumlage.
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