Lächelnde, schwangere Person mit Brillen steht in Büroraum und hält rotes Smartphone in Händen. Im Hintergrund verschwommen Regal mit Aktenordnern Schachteln und einer Kaffemaschine.
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Selbstständig und schwanger in Österreich: Was tun?

Du bist selbstständig und schwanger? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema zusammengestellt.

Lesedauer: 2 Minuten

20.11.2024

Du bist selbstständig und schwanger? Erstmals Gratulation! Wie es nun mit deinem Unternehmen weitergeht, welche finanziellen und sonstigen Leistungen dir zustehen und welche Pflichten du hast, liest du hier:

Welche Hilfe gibt es für schwangere Selbstständige?

Als schwangere Selbstständige hast du Anspruch auf Betriebshilfe, entweder in Form einer Arbeitskraft (Betriebshelfer:in)oder in finanzieller Form als Wochengeld. Nach der Geburt deines Kindes hast du Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

Wie lange darf ich als Selbstständige arbeiten, wenn ich schwanger bin?

Für Selbstständige gibt es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot wie im Angestelltenverhältnis. Besondere Unterstützungsleistungen acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ermöglichen es dir aber, dich in dieser Zeit zu schonen und nicht zu arbeiten.

>> Mutterschaft: Die SVS bezeichnet die Zeit acht Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt als Mutterschaft. In dieser Zeit gibt es besondere Versicherungsleistungen.

Was mache ich mit meinem Betrieb, wenn ich schwanger bin?

Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten:

Du kannst deinen Betrieb in der Schwangerschaft fortführen. In diesem Fall kannst du entweder eine/n Betriebshelfer:in oder Wochengeld beantragen. Lies dazu unsere Beiträge zur Betriebshelfer:innen für schwangere Selbstständige und zum Wochengeld für schwangere Selbstständige.

Du kannst deine Erwerbstätigkeit unterbrechen und den Betrieb ruhend melden. In dem Fall erhältst du ebenfalls Wochengeld. Mehr zur Unterbrechung der Selbstständigkeit bzw. Ruhendmeldung wegen Schwangerschaft liest du

Welche Meldepflichten habe ich in der Schwangerschaft?

Du solltest deine Schwangerschaft der SVS bis spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen und dabei ein ärztliches Zeugnis über den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entbindung mitschicken. Darüber hinaus musst du deine Schwangerschaft weder dem Finanzamt noch der Wirtschaftskammer melden.

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Ganz wichtig ist, dass du alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchführst. Nicht nur wegen deiner und der Gesundheit deines Babys. Auch das Kinderbetreuungsgeld hängt mit dem Mutter-Kind-Pass zusammen. Bei der Beantragung des Kinderbetreuungsgelds musst du nämlich nachweisen, dass du alle fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Untersuchung des Kindes innerhalb der vorgesehenen Fristen gemacht hast. Wenn du nur eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachweist, werden dir 1.300 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, verlieren sogar beide Elternteile je 1.300 Euro. 

Das Wichtigste in Kürze

Als selbstständige Schwangere kannst du dein Unternehmen weiterführen oder pausieren.

  • Bei Unterbrechung bzw. Ruhendmeldung bekommst du Wochengeld.
  • Bei Fortführung des Betriebs in der Schwangerschaft hast du die Wahl zwischen einem/r Betriebshelfer:in und Wochengeld.
  • Meldung der Schwangerschaft an die SVS spätestens drei Monate vor der Geburt.
  • Fristgerechte Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind Voraussetzung für Kinderbetreuungsgeld.

>> Hier findest du eine Checkliste zu Terminen und Fristen für schwangere Selbstständige.


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