Sparte Transport und Verkehr

WKO und Gewerkschaft fordern Streichung der Umsatzsteuer auf Öffi-Tickets

Sozialpartner sind sich einig: „Ein Hebel, den wir mit Blick auf die Klimaziele und die aktuelle Teuerung unbedingt brauchen“

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11.03.2023

Die beiden Verantwortlichen der Sozialpartner im Eisenbahnbereich, Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbands Schienenbahnen in der WKO, und Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Verkehrsgewerkschaft vida, betonen: „Die Öffis müssen für die Fahrgäste leistbar sein. Nicht zuletzt angesichts der massiven Teuerung müssen wir jetzt dringend gegensteuern und mehr Menschen die Fahrt mit den Öffis erschwinglicher machen. Wenn die Tickets durch die Streichung der Umsatzsteuer um zehn Prozent günstiger werden, dann ist das die richtige und vor allem eine effektive Maßnahme, um den Öffentlichen Verkehr für weitere Fahrgäste attraktiver zu machen. Darüber hinaus braucht es auch einen weiteren Ausbau des Angebots.“

Klima- und sozialpolitisch logischer nächster Schritt

Internationale Zugtickets werden in Österreich ab 2023 bereits von der Umsatzsteuer befreit. Damit wird grenzüberschreitendes Bahnfahren günstiger. Diese geplante Umsatzsteuerbefreiung ist Teil des Abgabenänderungsgesetzes, das derzeit im Parlament zur Begutachtung liegt und mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten soll. Diese Änderung geht den Sozialpartnern aber nicht weit genug.

„Warum wird nur der grenzüberschreitende Bahnverkehr berücksichtigt? Wir alle wissen, dass wir die Klimaziele der Bundesregierung und der EU nur mit mehr Öffentlichem Verkehr erreichen werden. Daher muss die Umsatzsteuerbefreiung auf alle Öffi-Tickets in Österreich aus klimapolitischer Sicht der logische nächste Schritt sein“, betont Scheiber. Hebenstreit ergänzt: „Die Streichung der Umsatzsteuer auf Öffi-Tickets wäre sozial treffsicher, weil kleine Einkommen für öffentliche Verkehrsmittel relativ mehr ausgeben als Besserverdiener. Weiters würde die Maßnahme Pendler und Gelegenheitsnutzer entlasten und wäre rasch umsetzbar.“

Mehr langfristige Vorteile, kurzfristige Kosten

Den Sozialpartnern ist bewusst, dass diese Maßnahme zu wesentlichen steuerlichen Einbußen für den Staat führt, die vor allem vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) bei der Budgetplanung berücksichtigt werden müssen – aktuelle Berechnungen gehen von ca. 600 Mio. Euro aus.

„Demgegenüber stehen aber die volkswirtschaftlich weit höheren Kosten durch den CO2-verursachten Klimawandel. Wir brauchen jeden Anreiz, damit das Auto stehen bleibt und der Öffentliche Verkehr genutzt wird“, so Scheiber und Hebenstreit abschließend.