Sparte Transport und Verkehr

Kostenersatz für gesetzliche Berufskraftfahrer-Weiterbildungen (35 Stunden) kollektivvertraglich geregelt

Informieren Sie sich über Neuerungen

Lesedauer: 1 Minute

Seit 10.9.2009 müssen Lkw-Lenker bzw. seit 10.9.2008 Bus-Lenker Weiterbildungskurse im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden innerhalb von jeweils 5 Jahren besuchen. Die Kollektivverträge Güterbeförderung/Arbeiter sowie für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben enthalten seit 1.1.2010 eine bindende Regelung der Kostenersatzpflicht.

Stand: 20.02.2018

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Sozialrecht bei regelmäßigen EU-Auslandseinsätzen
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Entsendung und Lohndumping in der Transportwirtschaft
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Grundqualifikation u. Weiterbildung Berufskraftfahrer
    Weiterlesen