Sparte Transport und Verkehr
Checkliste: Regelmäßige EU-Auslandseinsätze von Arbeitnehmern
Wer ist wo versichert?
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Für Arbeitgeber mit Sitz in Österreich kann die Beurteilung der Sozialversicherung mit folgenden Prüfungsschritten vorgenommen werden:
- Wo befindet sich der Wohnsitz des Arbeitnehmers
- Wohnsitz in Österreich:
⇒ Sozialversicherung Österreich
⇒ keine Prüfung des wesentlichen Teils der Tätigkeit notwendig, weil auch bei wesentlichem Teil der Tätigkeit im Ausland gilt wieder österreichische Sozialversicherung (Recht des Arbeitgeber-Sitzstaates) - Prüfung an dieser Stelle zu Ende. Arbeitgeber meldet Arbeitnehmer im Inland zur Sozialversicherung an und sendet vorausgefülltes A1 an die zuständige regionale Krankenkasse im Inland zur Bestätigung.
- Wohnsitz im EU-Ausland:
Prüfung des wesentlichen Teils der Tätigkeit notwendig. Mögliche Varianten:
a) Wesentlicher Teil im Wohnsitzstaat (z.B. Slowakei):
⇒ Sozialversicherung des Wohnsitzstaates (Slowakei)
b) Wesentlicher Teil in einem anderen EU-Ausland (z.B. Ungarn):
⇒ Sozialversicherung Österreich
c)Wesentlicher Teil in Österreich:
⇒ Sozialversicherung Österreich
d) Wesentlicher Teil nicht feststellbar:
⇒ Sozialversicherung Österreich - Prüfungsergebnis Sozialversicherung Ausland: Kontakt mit Außenwirtschaftscenter des jeweiligen Auslandes wegen Vorgangsweise bei der Anmeldung des Arbeitnehmers.
- Ausstellung Formular A1: Arbeitgeber sendet vorausgefülltes A1 an die zuständige Krankenkasse im Wohnsitzstaat zur Bestätigung.
- Vorsicht: Für Luftfahrt (Flug-und Kabinenpersonal) sowie Hochseeschifffahrt gelten abweichende Sonderregeln!
Hinweis: Alle Angaben in dieser Information erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
Stand: 14.04.2021