Reisebüros, Fachgruppe
Beschäftigung von Mitarbeitern am 24. und 31. Dezember in Reisebüros
Brancheninformation zu Öffnungszeiten
Lesedauer: 1 Minute
21.09.2023
Aufgrund der Diskussion über verlängerte Öffnungszeiten am 24. und 31 Dezember im Handel möchten wir dringend darauf hinweisen, dass die Beschäftigung von Mitarbeitern in Reisebüros laut Kollektivvertrag (IV Punkt 2) an diesen Tagen nur bis 12:00 Uhr erlaubt ist.
Bei einer darüberhinausgehenden Beschäftigung ist mit empfindlichen Strafen durch das Arbeitsinspektorat zu rechnen.
Diese Regelung haben auch Vermieter – beispielsweise in Einkaufszentren – zu akzeptieren.