Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachvertretung

Kollektivvertrag für Privatfernsehsender – ProSiebenSat.1 PULS 4 ATV Gruppe

Kollektivvertrags(rahmen)texte, Lohn- und Gehaltstafeln sowie Zusatzinformationen

Lesedauer: 1 Minute

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Kollektivvertrages für Privatfernsehsender umfasst nicht alle Mitgliedsbetriebe des zuständigen Fachverbandes, welche als Privat-TV-Anbieter tätig sind, sondern ist der Geltungsbereich auf die ProSiebenSat.1 PULS 4-Gruppe eingeschränkt.

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2024 in Kraft. 

Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.

Stand: 15.01.2024

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