Sparte Industrie

Wirtschaft 

Mai 2024

Lesedauer: 7 Minuten

29.05.2024

NIS2-Workshop am 25.6.2024 in Salzburg

Mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 werden für viele Unternehmen bestimmter Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten.

Ab Oktober 2024 gelten durch die neue Cybersicherheits-Richtlinie "NIS 2" verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen für bestimmte Unternehmen. Der Anwendungsbereich erweitert sich über das aktuelle NIS-Gesetz hinaus. Betroffene Unternehmen müssen Mindeststandards für Cybersicherheit erfüllen und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die Leitungsorgane haften persönlich und müssen Schulungen nachweisen. Die Sicherheit in der Lieferkette ist ebenfalls wichtig. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um ihre internen Prozesse anzupassen und sich vor Cyberattacken zu schützen.

In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie die rechtlichen Compliance-Anforderungen erfüllen und Ihre Kund:innen optimal in technischen Fragen beraten können.

Zielgruppe: Der Workshop richtet sich insbesondere an Beraterinnen und Berater in den Bereichen Informationssicherheit, Risikomanagement und Informationstechnologie. Weiters an Absolventinnen und Absolventen der incite-Lehrgänge „DSGVO – Die EU-Datenschutzgrundverordnung“ und „Data & IT Security“. Darüber hinaus an „Zertifizierte Datenschutzbeauftragte“ und „Certified Data & IT Security Experts“, sowie an alle Interessierten, die sich im Bereich NIS 2 weiterbilden möchten.

HIER geht’s zum Workshop.

Quelle: Innovation und Digitalisierung, WKÖ


Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 und NISG 2024

Mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 werden - voraussichtlich bereits ab Oktober - für viele Unternehmen bestimmter Sektoren strenge Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten.

Die Leitungsorgane (Geschäftsführung bei GmbH, Vorstand und Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften) haben die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherzustellen und zu beaufsichtigen, haften der Einrichtung für den schuldhaft verursachten Schaden und müssen an für diese spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Schulungen der FV UBIT Akademie incite finden Sie HIER, Infos zu den Pflichten der Leitungsorgane und Schulungsinhalte finden Sie HIER

Dienstleister und Lieferanten von NIS2-betroffenen Unternehmen werden aufgrund der Lieferkette vertraglich entsprechende Sicherheitsnachweise erbringen müssen. Dies stellt gerade kleine Betriebe vor große Herausforderungen. Die WKÖ hat daher mit einer Expertengruppe der Cybersicherheit-Plattform (CSP) Musterdokumente zu Basissicherheitsmaßnahmen im Bereich Informationssicherheit erstellt. Mit diesen grundlegenden Maßnahmen kann bereits ein Großteil der Cyberangriffe abgewehrt werden.

Förderungen:

Nutzen Sie die Förderungen von KMU DIGITAL. Zertifzierte Berater helfen Ihnen mit Statuscheck, Potenzialanalyse und Umsetzungsförderung die Cyberresilienz Ihres Unternehmens zu stärken.

Informationen zu NIS2

 

Informationen zu Cybersicherheit

GewO-Novelle: Wesentliche BSI-Forderung erfüllt

Mit dem Grace Period Gesetz wird die seit langem von der BSI geforderte Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses in der Gewerbeordnung umgesetzt. 

Am 15. Mai 2024 wurde im Nationalrat das sogenannte Grace Period Gesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz, dessen Ziel es ist, Betriebsübergaben zu erleichtern, wird nun endlich die seit langem von der BSI geforderte Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses in einem neu gefassten § 353 der Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt.

Wesentliche Verfahrensvereinfachung und -erleichterung

Die neu gefasste Bestimmung des § 353 Z 1 lit. a GewO stellt klar, dass in einem Antrag auf Genehmigung einer Betriebsanlage die Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen nicht – wie es zunehmend gängige Praxis war - bis ins letzte Detail auf Punkt und Beistrich beschrieben werden müssen, sondern die Anlagenbeschreibung nur Rahmenangaben von Prozess-, Leistungs- oder Emissionsdaten und Stoffeigenschaften und –mengen zu enthalten hat. In diesem (von ihm selbst beschriebenen) Rahmen kann sich der Genehmigungswerber bei der Ausgestaltung der Anlage nun flexibel bewegen. 

Die BSI hat gegenüber dem Gesetzgeber und den Behörden immer wieder kritisiert, dass es nicht zweckmäßig sei, Genehmigungswerber allzu eng auf technische Details der Anlagen festzulegen, die sich nach Genehmigung des Vorhabens – in Verhandlungen mit Anlagenlieferanten, Optimierungen bei der Inbetriebnahme und dergleichen – noch Änderungen ergeben können und dann eventuell aufwändige Änderungsverfahren erforderlich machen. 

Die nun erreichte Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses stellt eine wesentliche Verfahrensvereinfachung und -erleichterung dar, sowohl im Hinblick auf die Antragstellung selbst als auch hinsichtlich der Vermeidung unnötiger Änderungsverfahren. 

Jahrelanges Lobbying der BSI führte zum Erfolg

Gut Ding braucht Weile. Ausgangspunkt der nun umgesetzten Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses ist ein von den Industriesparten der Landeskammern und der BSI gemeinsam beauftragtes Gutachten von Prof. Wilhelm Bergthaler aus dem Jahr 2020, das konkrete Vorschläge samt ausgearbeiteten legistischen Formaten und Modulen für beschleunigte und effizientere Verwaltungsverfahren beinhaltet. Die Grundlage für dieses Gutachten war wiederum eine von den Industriesparten der Landeskammern im Jahr 2019 organisierte Reihe moderierter Workshops mit betroffenen Industrieunternehmen. 

Im Jahr 2021 hat die BSI eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern des (damaligen) BMDW betreffend die Umsetzung konkreter Punkte aus dem Gutachten geführt. Ergebnis der Gespräche war, dass zwei der im Gutachten ausgearbeiteten Vorschläge, unter anderem jener betreffend die Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses, mit dem Grace Period Gesetz auf den Weg gebracht werden solle. Die Vorschläge fanden in weiterer Folge auch tatsächlich nach der Begutachtung Eingang in den Grace Period Gesetzesentwurf, dieser wurde dann jedoch aufgrund der Regierungsumbildung 2022 nicht beschlossen. 

In der Folge hat die BSI noch eine Reihe weiterer Anläufe zur Umsetzung dieser Forderung unternommen, u.a. auch über die Landeshauptleutekonferenz, das nächste ‚window of opportunity‘ ging jedoch erst wieder im März 2024 mit der GISA-Express-Novelle zur GewO auf. Wieder brachte die BSI Vorschläge im Begutachtungsverfahren dazu ein und führten Gespräche mit Vertretern des BMAW. Eine Umsetzung in der GISA-Express-Novelle war zwar nicht möglich, allerdings wurde parallel dazu eine abgespeckte Version des Grace Period Gesetzes aus der Schublade gezogen und in der Folge vom Ministerrat und nun auch im Nationalrat beschlossen, die erfreulicherweise den Vorschlag der BSI zur Flexibilisierung des Genehmigungskonsenses enthält. 

Eine seit Jahren bestehende Forderung der österreichischen Industrieunternehmen konnte somit dank konsequenter Interessensvertretung umgesetzt werden. Die Genehmigung von Betriebsanlagen wird daher künftig vereinfacht und deutlich effizienter. 

Quelle: WKÖ, Mag. Gerfried Habenicht
E-Mail: gerfried.habenicht@wko.at


Unternehmen finanzieren zwei von drei F&E-Euro

Geschätzte 11 Milliarden Euro an Ausgaben für Forschung & Entwicklung werden im Jahr 2024 vom österreichischen Unternehmenssektor finanziert. 

Der Anteil des Unternehmenssektors an der Finanzierung der in Österreich durchgeführten Forschung und Entwicklung (F&E) liegt in den letzten 15 Jahren im Schnitt zwischen 65 % und 72 %. Im Jahr 2024 soll dieser Anteil bei 66 % liegen, wobei hier die Finanzierung durch den Unternehmenssektor selbst (45 % bzw. 7,4 Mrd. Euro), die Forschungsprämie (6 % bzw. 1,0 Mrd. Euro) und die Finanzierung aus dem Ausland (16 % vorwiegend von Unternehmen, deren Tochterunternehmen in Österreich forschen, bzw. 2,6 Mrd. Euro) berücksichtigt sind. Der Bund, die Bundesländer und sonstige Akteure (z.B. Kammern, Sozialversicherungsträger) dürften folge dessen im Jahr 2024 rund ein Drittel der F&E finanzieren (5,6 Mrd. Euro), so die Schätzungen der Statistik Austria.

Grafik 2.2
© Statistik Austria

Insgesamt sollen sich die F&E-Ausgaben 2024 auf voraussichtlich 16,6 Mrd. Euro belaufen, was einer Forschungsquote von 3,34 % (Anteil am nominellen BIP) entspricht. Im europäischen Vergleich wäre das Platz 3 hinter Belgien und Schweden — allerdings bezogen auf das Jahr 2022, da dieses Jahr das letztverfügbare ist, für das auf europäischer Ebene Daten vorliegen.

Forschungsquote: Europäischer Vergleich 2022Bruttoaus-gaben für F&E in Mrd. EURAnteil des Leistungssektors in % Forschungs-quote
Unternehmens-
sektor
Staats-
sektor
Hochschul-
sektor
Belgien18,974%9%17%3,4%
Bulgarien0,668%25%6%0,8%
Tschechien5,464%16%19%2,0%
Dänemark11,062%3%35%2,9%
Deutschland121,467%12%18%3,1%
Estland0,656%10%33%1,8%
Irland4,980%4%17%1,0%
Griechenland3,149%21%29%1,5%
Spanien19,356%17%26%1,4%
Frankreich57,466%12%21%2,2%
Kroatien1,054%18%28%1,4%
Italien25,959%15%25%1,3%
Zypern0,241%6%40%0,8%
Lettland0,336%18%46%0,8%
Litauen0,748%15%36%1,0%
Luxemburg0,851%24%25%1,0%
Ungarn2,472%12%15%1,4%
Malta0,166%1%32%0,7%
Niederlande22,068%5%27%2,3%
Österreich14,369%8%23%3,2%
Polen9,566%2%32%1,5%
Portugal4,162%4%31%1,7%
Rumänien1,362%28%10%0,5%
Slowenien1,270%16%13%2,1%
Slowakei1,157%17%26%1,0%
Finnland7,968%7%24%3,0%
Schweden19,174%4%22%3,4%
EU (27)354,766%11%22%2,2%


Grafik 3.3
© Eurostat, Organization for Economic Cooperation and Development (OECD) Anm.: Ohne den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck; Forschungsquote = Bruttoausgaben für F&E in % des nominellen BIP; Werte der Eurostat können aktualitätsbedingt geringfügig von jenen der Statistik Austria abweichen; inklusive geschätzter und vorläufiger Werte; Aktualisierung 17.03.2024 Quelle: Eurostat, Organization for Economic Cooperation and Development (OECD)

Der Unternehmenssektor trägt in fast allen europäischen Ländern den überwiegenden Teil der F&E-Ausgaben. Er ist ein wesentlicher Leistungssektor, nicht nur in Österreich, sondern z.B. auch in Irland, Schweden, Belgien, Slowenien, den Niederlanden, Finnland oder Deutschland. Im Vergleich zum EU-Schnitt hat der Unternehmenssektor in Österreich eine etwas überdurchschnittliche Bedeutung.

Laut aktueller Globalschätzung sollen die absoluten Volumina, die durch den Unternehmenssektors finanziert werden, zwischen 2023 und 2024 steigen – ebenso wie die Mittel des Bunds, der Bundesländer und sonstiger Akteure. Es ist wichtig hier gemeinsam zu agieren, um Österreichs Position in der F&E-Landschaft zu sichern. Die Zahlen geben die Richtung vor, es ist zu hoffen, dass die Schätzungen der Statistik Austria tatsächlich so eintreffen. Das wäre für den heimischen Standort bei all den vorherrschenden und kommenden Herausforderungen essenziell. 

Quelle: Mag. Sandra Lengauer
E-Mail: sandra.lengauer@wko.at