Sparte Industrie
Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel
für die Kollektivverträge Metalltechnische Industrie (einschl. Gießereiindustrie), Fahrzeugindustrie und Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
Lesedauer: 1 Minute
13.12.2023
Das Formular dient zur zwingend erforderlichen Mitteilung bei geplanter Inanspruchnahme der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel bis spätestens Freitag, 22.12.2023 (einlangend!).
WICHTIG: Bei Vorhandensein eines oder mehrerer Betriebsräte (zB Arbeiter-BR, Angestellten-BR) sind die Unterschriften aller vertretungsberechtigten Betriebsräte erforderlich! Gibt es aufgrund von zwei oder mehreren Betriebsstandorten auch mehrere gewählte BR-Körperschafen in einem Unternehmen, so müssen die Vertreter aller BR-Körperschaften unterschreiben!