Sparte Industrie

Neuer Kombilohn setzt auf mehr Leistung

Informationen der Bundessparte Industrie

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18.03.2024

Um Anreize für mehr Arbeitszeit zu schaffen, hat die Regierung eine Reform der Kombilohnbeihilfe auf den Weg gebracht.

Bisher richtet sich das Kombilohnmodell primär an Langzeitarbeitslose. Personen, die bereits sechs Monate beim AMS arbeitslos gemeldet sind und in einen neuen Job einsteigen, erhalten für maximal zwölf Monate einen Zuschlag zum Nettoeinkommen in Höhe von 30 % des Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfegeldes. Dafür müssen sie ein Arbeitsverhältnis im Ausmaß von zumindest 20 Wochenstunden annehmen.

Um die Beihilfe für einen breiteren Personenkreis interessant zu machen, finanzielle Anreize für die Steigerung des Arbeitsvolumens in Richtung Vollzeit zu schaffen und so zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beizutragen, werden – gemäß einem Beschluss des AMS-Verwaltungsrates vom 16. Jänner 2024 - die Bestimmungen nun angepasst.

Ab 1. Juni 2024 steigt der Schwellenwert für die Förderung von derzeit 20 auf 30 Wochenstunden, der Zuschuss wird von 30 % auf 55 % deutlich erhöht.

Der Tatsache, dass Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, arbeitslose Personen ab 50 Jahren sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger eine wichtige Ressource für den heimischen Arbeitsmarkt sind, wird durch den Entfall der Wartefrist für den Anspruch auf die Förderung Rechnung getragen.

Die Wirtschaftskammer setzt sich seit langem dafür ein, stärkere Anreize für die Arbeitsaufnahme sowie die Erhöhung des Arbeitsausmaßes zu schaffen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Regierung den Vorschlag der Wirtschaftskammer umgesetzt hat.

Autorin:
Mag. Elisabeth Schmied
E-Mail: elisabeth.schmied@wko.at