Nachhaltige Unternehmensführung (Sustainable Corporate Governance)
Die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft in der Lieferkette soll rechtsverbindlich werden.
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Sustainable Corporate Governance bzw. Corporate Social Responsibility (CSR) betrifft die Verantwortung von Unternehmen hinsichtlich der Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft. Die Thematik und insbesondere die Verantwortung für Lieferketten, hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Ursprünglich eher ein freiwilliges Managementkonzept, entwickelt sich das Thema in Richtung rechtsverbindliche Instrumente.
Ziel der EK ist die Verbesserung des EU-Rechtsrahmens für nachhaltige Gestaltung im Bereich Gesellschaftsrecht und Corporate Governance. Die Initiative zielt darauf ab, die Corporate Governance nachhaltiger zu gestalten: Unternehmen sollen ermutigt werden bei ihren Geschäftsentscheidungen ökologische Aspekte sowie soziale, menschliche und wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Dem Druck der Kurzfristigkeit in Unternehmen soll entgegengewirkt und langfristige Leistung gefördert werden.
Wesentliche Inhalte
a. Verantwortlichkeit für Lieferketten („Due Diligence“)
Bei neuen Due Diligence Verpflichtungen droht unternehmerische Verantwortung für Lieferketten und Haftung von Konzernmüttern/ Auftraggebern für Unzulänglichkeiten ihrer Vertragspartner entlang der Lieferketten.
Der derzeitige Entwurf sieht eine Due Diligence Prüfung der Lieferkette nicht nur upstream, sondern auch hinsichtlich der Abnehmer (downstream) vor. Die Strategie zu der Due Diligence Prüfung soll verbunden mit der Unternehmensstrategie öffentlich zugänglich gemacht werden. Das birgt die Gefahr geheime interne Unternehmensdaten Dritten gegenüber offenlegen zu müssen, umso unbeteiligten Parteien Beschwerdemöglichkeiten einzuräumen. Der Entwurf sieht derzeit außerdem vor, dass eine jährliche Überprüfung der Effizienz der gesetzten Maßnahmen zu erfolgen hat. Größere Unternehmen sollen sogar Beratungskomitees mit den relevanten Stakeholdern einrichten.
Menschenrechtsverletzungen kommen vor allem in Staaten vor, in denen es an funktionierenden Behördenstrukturen mangelt, sodass Kooperationspartner entlang der Lieferketten auch gar nicht effektiv auf Einhaltung der Menschenrechtsstandards geklagt werden können. Der Abbruch der Geschäftsbeziehung ist meist das einzige Druckmittel, wobei man damit Mitbewerbern aus Übersee (zB Asien, Amerika) das Feld überlässt.
b. Nachhaltigkeitspflichten in der Corporate Governance
Derzeit sieht der gesetzliche Rahmen vor, dass Vorstände/Geschäftsführer im Interesse des Unternehmens handeln müssen. Wenn neue Treuepflichten geschaffen werden, müssten bei unternehmerischen Entscheidungen Risiken berücksichtigt werden, die sich auf externe Menschenrechts- und Umweltschäden beziehen, unabhängig davon, ob es im Interesse des Unternehmens liegt. Weiters droht die Einmischung von Interessengruppen (sog. Stakeholder wie z.B. Arbeitnehmer, zivilgesellschaftliche Organisationen) in unternehmerische Entscheidungen. Angedacht scheint auch die Schaffung weiterer Regelungen zur Besetzung und Vergütung von Vorständen/Geschäftsführern (insbesondere aktienbasierte Vergütung) sowie zu Aktienrückkäufen.
Die Initiative könnte die Gesellschaftsrechtsrichtlinie sowie die Aktionärsrechterichtlinie ändern und ergänzt die laufende Überprüfung der Non-Financial Reporting-Richtlinie.
Die Bundessparte Industrie sieht hier eine Initiative, die mit allen „guten Vorsätzen“ darauf abzielt, den europäischen Industriestandort abzuschaffen und die Märkte außerhalb von Europa zu stärken. Diese Initiative ist nicht auf eine Marktstärkung Europas ausgerichtet, sie setzt, ohne die Folgen für den europäischen Wohlstand zu bedenken, wirtschaftsfremde Ideologien um. Wir behaupten nicht, dass die Grundidee dahinter schlecht ist, im Gegenteil! Aber die Art und Weise der Umsetzung ist absolut ungeeignet und birgt die große Gefahr, dass der europäische Standort für die gesamte Industrie an Attraktivität massiv verliert! Politische Verantwortung, wegen Unfähigkeit in der Umsetzung, einfach auf den Rücken der Unternehmen abzuladen ist eine Verantwortungslosigkeit, die ihres gleichen sucht. Die Kontrolle der Einhaltung von politischen Vorgaben ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe und kann niemals von Privaten durchgeführt, vollstreckt und bestraft werden.
Derzeit findet eine EU-Konsultation statt und ab dem 1. Quartal 2021 soll das Ergebnis der Konsultation in Form einer Richtlinie umgesetzt werden.
Autoren:
Mag. Hagen Pleile
Mag. Alexander Proksch