Direktvertrieb, Landesgremium

Sozialversicherungspflicht und Befreiung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen

Informationen für den Direktvertrieb

Lesedauer: 1 Minute

Die Tätigkeit eines Direktberaters erfordert eine Gewerbeberechtigung. Liegt eine solche vor, ist dies ein Indiz für die Selbstständigkeit und ein dienstnehmerähnliches Verhältnis ist auszuschließen. Der Direktberater und nicht das beauftragende Direktvertriebsunternehmen hat für die Beitragspflicht in der gewerblichen Sozialversicherung Sorge zu tragen.

Direktberater, die nicht zu hohe Gewinne oder Umsätze erzielen, können sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen. Die Befreiung muss aktiv beantragt werden (Formular).

Stand: 28.02.2022

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