Direktvertrieb, Landesgremium
Vertrieb von Magnetfeldtherapiegeräten
Für den Vertrieb von Magnetfeldtherapiegeräten gelten besondere Regeln
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19.01.2024
Nach dem Medizinproduktegesetz darf nur ein Medizinproduktehändler mit entsprechender Gewerbeberechtigung Medizinprodukte verkaufen. Nach Ansicht der Wirtschaftskammer dürfen aber Direktberater Medizinprodukte als Erfüllungsgehilfen für einen berechtigten Händler vermitteln. Magnetfeldtherapiegeräte, die dem Medizinproduktegesetz unterliegen, dürfen nur mit ärztlicher Verschreibung abgegeben werden. Der Abgeber muss die Verschreibung einfordern und 3 Jahre aufbewahren. Die Pflichten treffen vor allem die Direktvertriebsunternehmen als Abgeber solcher Geräte, aber auch Direktberater können betroffen sein.