Alle Infos zur staatlichen Prüfung
Checklisten, Vorlagen, Informationen
Lesedauer: 2 Minuten
- Checkliste für Prüfungskandidat*innen zur Erstellung eines Exposés für Modul 2 Gegenstand „Fachgespräch über ein Exposé der
Befähigungsprüfung für das Gewerbe Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) - Titel der vorwissenschaftlichen Arbeit: Vorlage Exposé
- „Staatlich geprüfte psychosoziale Berater:in“ Informations-Blatt-Befähigungsprüfung
- Empfohlene Literaturliste Befähigungsprüfung „staatlich geprüften psychosozialen Berater:in“
- Das war die Info-Tour „Staatliche Prüfung“ vom 20. März 2023
Mit 22. September 2022 trat die neue Ausbildungsverordnung für das Berufsbild der Lebens- und Sozialberatung in der Kategorie Psychosoziale Beratung in Kraft. Damit begann eine 2-jährige Übergangsfrist. Während dieser Zeit kann die Ausbildung zur psychosozialen Berater:in auch noch nach alter Ausbildungsverordnung begonnen und damit der Weg in die gewerbliche Selbständigkeit als Lebens- und Sozialerater:in geebnet werden.
Nach dem Stichtag gilt ausschließlich die neue Ausbildungsverordnung, die mit einer staatlichen Befähigungsprüfung abschließt und die Qualität der Psychosozialen Beratung langfristig sichert. Die Befähigungsprüfung orientiert sich am Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens, was einem Bachelor-Abschluss bzw. einer Meisterprüfung entspricht, und wird an insgesamt 4 Meisterprüfungs-Standorten in Österreich anngeboten und durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsmodul, wobei das mündliche Prüfungsmodul zwei Gegenstände umfasst: Den Gegenstand „Fachgespräch über ein Exposé“ und den Gegenstand „Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung“.
Für alle bestehenden Fachgruppen-Mitglieder, die eine dreijährige uneingeschränkte Selbstständigkeit im Bereich des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung“ nachweisen und zu einer Prüfung antreten möchten, gibt es die Möglichkeit, sich durch eine erleichterte Befähigungsprüfung (ausschließlich das Modul 2 ist zu absolvieren, das Modul 1 wird angerechnet) auf das NQR-Level VI upzugraden und somit das Siegel „Staatlich geprüfte psychosoziale Berater:in" zu führen. Die Informationen und Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich.
Die nächsten Befähigungsprüfungen für die staatlich geprüfte psychosoziale Beratung an der Meisterprüfungsstelle Tirol findet an folgenden Terminen statt:
Termine für die Prüfung in Tirol | ||
29.05.24 | schriftlich Modul 1 | Für bestehende Gewerbe nicht notwendig |
16.09.24 | ||
04.11.24 | ||
12.06 24 bis 14.06.24 | mündlich Modul 2 | Für alle, die das uneingeschränkte Gewerbe haben und die staatliche Prüfung machen wollen relevant Der Prüfungstermin aus dem mündlichen Modul 2 wird von der Meisterprüfungsstelle zugeteilt und kann aus Organisationsgründen nicht selbst gewählt werden. |
30.09.24 bis 04.10.24 | ||
18.11.24 bis 22.11.24 | ||
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt der Anmeldeschluss für die Prüfung 6 Wochen. Je früher sich die Interessent:innen zur Prüfung anmelden, desto früher können wir mit der detaillierten Planung beginnen. Sollte es nicht möglich sein, an der Prüfung teilzunehmen, ist ein Rücktritt (Abmeldung) bis 2 Wochen vor dem Prüfungstermin problemlos möglich. Das Exposé sollte spätestens 5 Wochen vor der Prüfung bei uns eingereicht werden. |
Meisterprüfung und Befähigungsprüfung
- Alle Informationen zu Voraussetzungen, Modulen und Förderungen
- Online-Anmeldung zur Befähigungsprüfung „staatlich geprüfte(r) psychosoziale BeraterIn"
Personen, die eine dreijährige, uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der „Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung“ nachweisen, können die staatliche Befähigungsprüfung ablegen, wobei das Modul 1 bereits angerechnet wird (§ 10. der Befähigungsprüfungsordnung des Fachverbandes Personenberatung & Personenbetreuung über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung).