Bekleidungsgewerbe

Zugangsverordnung im Bekleidungsgewerbe

Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher

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Die Zugangsverordnung regelt die fachlichen Voraussetzungen die zu erfüllen sind um eine Gewerbeberechtigung zu erlangen. Mehrere Varianten stehen zur Verfügung, die Details entnehmen Sie bitte der Verordnung, eine Variante ist die Ablegung der Meisterprüfung. 

Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher und Wäschewarenerzeuger

Bekleidungsgewerbe der Damenkleidermacher und Herrenkleidermacher
© Andreas Tischler

Stand: 21.11.2018