Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor im Metallgewerbe
Preisanpassung bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern ab 1.1.2023
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Um die kollektivvertraglichen Erhöhungen der Löhne und Gehälter auch bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigen zu können, hat die Verhandlungsgemeinschaft des Metallgewerbes einen entsprechenden Antrag an die Unabhängige Schiedskommission beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gestellt.
Die Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss 2025 für folgende Bundesinnungen bzw. Berufsgruppen von 4,10 % unabgemindert mit Wirksamkeit 1. Jänner 2025 festgestellt. Die Abminderungen erfolgen in der vereinbarten Fassung der jeweils gültigen ÖNORM B 2111.
Der Schiedsspruch betrifft folgende Bundesinnungen bzw. Berufsgruppen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe:
- Metalltechniker
- Dachdecker, Glaser und Spengler
- Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
- Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
- Mechatroniker
- Fahrzeugtechnik
- Gesundheitsberufe
- Kunsthandwerke
- Verband der Technischen Gebäudeausrüster VTGA mit Ausnahme der Betriebe Wiens - Fachverband der Metalltechnischen Industrie