Gesundheitsberufe, Landesinnung

Abgasklassenplakette

Kennzeichnungspflicht für LWK und Sattel-Kfz

Lesedauer: 1 Minute

Seit dem 1.1.2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark führt. Weitere Bundesländer haben ähnliche Umweltfahrverbote bereits angekündigt.

Die Abgasklassenplaketten dürfen nur von § 57a-Begutachtungsstellen, also nur von Kfz-Werkstätten die § 57a-Überprüfungen vornehmen, Autofahrerklubs und den Kfz-Prüfstellen der Länder vorgenommen werden.

Stand: 16.01.2017

Weitere interessante Artikel
  • Person trägt ein Hörgerät
    Reparaturbonus: Reparatur von Hörgeräten und elektrischen Mobilitätshilfen wird gefördert
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Verschiebung der Reform bei Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten
    Weiterlesen