Dachdecker

Selbständigkeit

Informationen für Dachdecker, Glaser und Spengler

Lesedauer: 1 Minute

Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Dachdecker 

Selbständige Tätigkeit als Dachdecker

Der Dachdecker ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Dachdeckers zu finden:

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und „staatlich geprüft“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist. Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel 

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: 09.02.2023