Brunnenmeister

Selbständigkeit

Informationen für den Brunnen- und Grundbau

Lesedauer: 1 Minute

Selbständige Tätigkeit als Brunnenmeister/in

Der Brunnenmeister ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Brunnenmeisters zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung

  • Konsolidierte Fassung: 
    Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen.
  • Stammfassung:
    Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004
  • Änderungen:
    Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015 

Gütesiegel „Meisterbetrieb“, eintragbarer Meistertitel und Gütesiegel "staatlich geprüft"

Um Unternehmen, deren Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt abzuheben, wurde auf Initiative der Wirtschaftskammerorganisation vom Wirtschaftsministerium die Möglichkeit geschaffen, sich über staatliches Gütesiegel auszuzeichnen.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich ist sichtbar aufgewertet worden. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel als eintragungsfähig für offizielle Dokumente erklärt. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) sind auch Absolvent:innen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: 07.08.2024