eine Glühbirne umgeben von Fragepronomen
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Bildungsanbieter

Fragen, Anliegen und Wünsche

Lesedauer: 1 Minute

07.03.2025

Sie haben eine Frage zu den Anforderungen der Gewerblichen Bildungsanbieter oder sind bereits Mitglied und benötigen Unterstützung? Wir haben Häufig gestellte Fragestellungen und hilfreiche Links gesammelt. Wenn Ihre Fragestellung dennoch nicht beantwortet wird, können Sie uns gerne auch direkt kontaktieren.

Eine Tätigkeit wird gewerblich ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsanbsicht ausgeübt wird.

Die Mitgliedschaft bei den Steirischen Gewerblichen Bildungsanbietern bietet zahlreiche Vorteile wie:

  • Ein eigener Fachausschuss
  • Veröffentlichung Ihres Unternehmens auf unserer Website & auf Social Media
  • Erhalt relevanter Informationen via Newsletter
  • uvm.

⇒ Mehr Infos zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft zu den "Österreichischen Gewerblichen Bildungsanbieter“ ist kostenlos.

Wenn Sie das Gewerbe "Organisation von Veranstaltungen, Messen und Märkten" angemeldet haben sind Sie Mitglied der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe in Ihrem Bundesland. In diesem Fall wäre nur noch abzuklären, ob Sie auch dem richtigen Berufszweig (gewerbliche Bildungsanbieter) zugeordnet sind.

Die Fachgruppe in Ihrem Bundesland steht hierfür telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

⇒ Kontaktdaten und Ansprechpersonen in Ihrem Bundesland

Das freie Gewerbe "Organisation von Veranstaltungen, Messen und Märkten" kann bei der örtlichen Gewerbebehörde angemeldet werden. Die Anmeldung kann auch in der Regionalstelle der Wirtschaftskammer durchgeführt werden.

Die zuständige Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und daher − je nach Standort − die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat der Stadt oder in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.

Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos; die Höhe der jährlichen Grundumlage können Sie bei Ihrer Vertretung im jeweiligen Bundesland erfragen.

⇒ Kontaktdaten und Ansprechpersonen in Ihrem Bundesland