Arbeit und Soziales
September 2023
Lesedauer: 2 Minuten
OGH: Vereinbarung über Rückersatz von Ausbildungskosten
In der Entscheidung 9 ObA 48/23h hatte sich der OGH mit einem Sachverhalt zu befassen, in dem es zur Frage des Rückersatzes von Ausbildungskosten gekommen war.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde eine Vereinbarung hinsichtlich des Ausbildungskostenrückersatzes erst nach Beginn der Ausbildung des Arbeitnehmers geschlossen. Dies wurde dem Arbeitgeber zum Verhängnis.
Ein Anspruch besteht nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Rückersatz der Ausbildungskosten vor einer bestimmten Ausbildung schriftlich vereinbaren. Neben der Schriftlichkeit(!) muss auch die konkrete Höhe der Ausbildungskosten in der Vereinbarung beziffert werden. Laut OGH ist nur dadurch gewährleistet, dass dem Arbeitnehmer vor Beginn seiner Ausbildung ersichtlich ist, auf welche konkreten Verpflichtungen er sich künftig einlässt.
Allgemeines zum Ausbildungskostenrückersatz
Entschädigung für eine Urlaubsstornierung
In seltenen Fällen kommt es aus dringenden beruflichen Gründen zu einer Stornierung einer vom Dienstnehmer gebuchten Urlaubsreise und dem Ersatz der Stornokosten durch den Dienstgeber. Die ÖGK informiert über die beitragsrechtliche Abwicklung derartiger Zahlungen.
Neuer Leitfaden Mitarbeiterbindung – so halten Sie Ihr Personal
Arbeitskräfte sind knapp und werden in Zukunft noch knapper. Dabei ist es wichtiger und einfacher, die bestehenden Mitarbeiter an sich zu binden als neue zu rekrutieren. Der Leitfaden zeigt ihnen die wichtigsten Hebel und welche Fehler zu vermeiden sind.
Arbeitskräfteradar 2023
Der Arbeits- und Fachkräftebedarf ist immer noch hoch und steigt weiter. Österreichweit besteht ein ungedeckter Arbeits- und Fachkräftebedarf von 210.000 Personen. Insgesamt geben 82 % der Unternehmen an, dass sie von einem Mangel an Arbeits- und Fachkräften betroffen sind, wobei 62 % diesen (sehr) stark spüren. Dies trotz der aktuellen Konjunktureintrübung sowie die im Jahr 2022 erfolgte starke Beschäftigungszunahme (von April 2022 auf April 2023 gab es ein Beschäftigungsplus von 50.000).
Die heurige Befragung fand im Mai/April statt und eine Rekordbeteiligung von über 5.100 teilnehmenden Betrieben konnte verzeichnet werden.
Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- 61,5 % der Unternehmen sind derzeit (sehr) stark von einem Arbeits- Fachkräftemangel betroffen, 82 % spüren ihn in irgendeiner Form.
- 71,8 % meinen, der Arbeits- Fachkräftemangel wird in ihrer Branche in den nächsten drei Jahren (stark) zunehmen.
- 62,5 % der Unternehmen haben derzeit offene Stellen für Fachkräfte. Die Hochrechnung ergibt somit 210.000 offene Stellen für Fachkräfte.
- Personen mit Lehrabschluss sind weiterhin die am meisten gesuchte Gruppe (59 % häufig).
- 45,8 % aller Betriebe und 54,9 % der Betriebe mit offenen Stellen sind bereit, Fachkräfte aus Drittstaaten zu beschäftigen.
- Berufe mit den größten Rekrutierungsschwierigkeiten sind: Köche, Handel/Verkäufer, Elektroniker, Kraftfahrer, Restaurantfachmänner, IT-Fachkräfte, Metalltechniker, Installateure und Tischler.
- Folgende Kurz- und Mittelfristige Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel wünschen sich die Betriebe:
- Mehr Beschäftigungsanreize für Arbeitslose (82,3 %)
- Attraktivierung Lehrlingsausbildung (77,8 %)
- Ermöglichung eines flexiblen Pensionsübertritts, um Ältere länger im Betrieb zu halten (73,4 %)
- Angebote (zB. flexible Kinderbetreuung) zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen (70,5 %)
- 59 % wünschen sich die Vereinfachung der Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten
Kurzarbeit ab 1.10.2023
Die wichtigsten Informationen zur neuen Kurzarbeitsrichtlinie: Kurzarbeit ab 1.10.2023 - WKO.at