Lächelnde Person in weißer Kleidung und mit weißen Handschuhen lehnt an weißem Kleintransporter
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Kleintransportgewerbe

Infos zum Berufszweig

Lesedauer: 1 Minute

17.05.2024

Beim Kleintransportgewerbe handelt es sich um ein Anmeldungsgewerbe (freies Gewerbe), bei dem es um die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, geht.

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Video: Tätigkeiten der Kleintransporteure

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