Fakt 12: Erbschaftssteuer ist eine unternehmensfeindliche Steuer mit sehr geringem Aufkommen!
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Die Diskussion über die Einführung einer Erbschaftssteuer in Österreich ist aus mehreren Gründen unnötig und potenziell schädlich für den Wirtschaftsstandort.
Erstens ist die Steuer- und Abgabenquote in Österreich bereits eine der höchsten in der Europäischen Union, was kaum Spielraum für zusätzliche Steuern wie die Erbschaftssteuer lässt. Solche Steuern würden Unternehmen weiter belasten und hemmen Investitionen, Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit, was besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kontraproduktiv wäre.
Zweitens zeigt ein internationaler Vergleich, dass die Einnahmen aus Erbschaftssteuern in den meisten Ländern marginal sind und oft nicht einmal 1% der gesamten Steuereinnahmen ausmachen. Die Umverteilungswirkungen sind ebenfalls gering, und die Kosten für die Umsetzung dieser Steuer sind hoch. In vielen Ländern wurden Erbschaftssteuern gerade wegen ihrer Ineffizienz, der hohen Verwaltungskosten und der Anreize zur Steuervermeidung abgeschafft. Realistische Einnahmen aus einer Erbschaftssteuer sind in Österreich mit bis zu 500 Mio. Euro - oder 0,25% der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen - sehr gering. Aufgrund des niedrigen Aufkommens wäre die Umverteilungswirkung begrenzt, eine Entlastung des Faktors Arbeit marginal bzw. der Finanzierungsanteil für die Pflege ebenfalls gering.
Komplexe und aufwendige Bewertungsnotwendigkeiten verursachen hohe Vollzugskosten der Erbschaftssteuer und schmälern das potenzielle Steueraufkommen. Es ist mit Vollzugskosten von bis zu 10% zu rechnen, was merklich über den durchschnittlichen Vollzugskosten der anderen Steuerarten liegt. Aufgrund der komplizierten Vermögensbewertung ist diese gestaltungs- und streitanfällig. Dieser Umstand erhöht Rechtskosten (Gutachten, Verwaltungsverfahren, etc.) und führt zu Rechtsunsicherheiten.
Drittens würde eine Erbschaftssteuer besonders das Betriebsvermögen belasten, was für Österreichs Unternehmen verheerend sein könnte. Die Steuerlast könnte so hoch werden, dass es den Erben von Unternehmen schwerfallen würde, die notwendigen Mittel aufzubringen, ohne Teile des Unternehmens verkaufen zu müssen, was Arbeitsplätze gefährden, und den Fortbestand dieser Unternehmen bedrohen würde. Zudem könnte es zur Übernahme von österreichischen Unternehmen durch ausländische Investoren führen, wodurch es zur Abwanderung von Know-How kommen könnte. Je nach Erbschaftssteuermodell würden bis zu 76% des Steueraufkommens von Unternehmensvermögen stammen.
In Österreich gibt es bereits durch die Kapitalertragsteuer, die Immobilienertragsteuer und die Grunderwerbsteuer indirekte Formen der Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften. Die durch diese Vermögenszuwachsbesteuerung generierten jährlichen Mehreinnahmen von rund 1,5 Mrd. Euro übersteigen das Aufkommen der abgeschafften Erbschaftssteuer um ein Vielfaches. Dazu kommen noch weitere Gebühren im Erbfall die die Unternehmen zusätzlich belasten, wie z.B. die Gerichtsgebühren. Die Einführung einer zusätzlichen Erbschaftssteuer würde zu einer mehrfachen Besteuerung führen und könnte letztlich die wirtschaftliche Substanz angreifen.
Insgesamt würde die Einführung einer Erbschaftssteuer deutlich mehr Schaden als Nutzen bringen, indem sie den Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet und gleichzeitig nur geringe zusätzliche Steuereinnahmen generiert.