Zwei tote Fische auf Papier liegend, drapiert mit Petersilie und Zitronen
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Hygiene: Verwendung von mitgebrachten Boxen für Lebensmittel an der Frischtheke

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Schon vergangenen Sommer hatten wir die Frage, ob wiederverwendbare Gebinde für lose Lebensmittel an der Theke der guten Hygienepraxis entsprechen. Vorigen Sommer hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) erklärt, dass die Verwendung von wiederverwendbaren Boxen oder Gebinden, die Verbraucher für den Einkauf von offenen Lebensmitteln an der Theke von zu Hause mitnehmen, nicht in Einklang mit einer guten Hygienepraxis steht.

In diesem Zusammenhang hat das BMGF klargestellt, dass in diesem Fall unter dem Begriff "Lebensmittel" wie Käse, Wurst, Feinkostprodukte, usw. zu fallen, nicht jedoch heiße Getränke wie Kaffee oder Tee.

Falls ausschließlich augenscheinlich saubere Gefäße vom Lebensmittelunternehmer angenommen werden, spricht im Falle des Abfüllens von Kaffee oder anderen Heißgetränken aufgrund des geringen Risikopotentials dieser Lebensmittel nichts gegen die Verwendung mitgebrachter Gefäße, solange sichergestellt ist, dass keine Kontamination erfolgen kann. 

Factsheet Coffe-to-go

Was sollten Sie noch beachten?

Erlaubt ist, wenn Lebensmittel an der Frischetheke in Papier eingepackt werden und erst dann von dem Konsumenten im Einkaufskorb in eigene wiederverwendbare Gebinde gelegt werden. In diesem Fall ist das Risiko einer Kontamination nämlich minimalisiert und daher aus hygienischer Sicht nichts gegen diese Vorgangsweise einzuwenden ist.

Stand: 06.10.2021