VRÖ Information - Radmuttern/-schrauben nachziehen?!
Ein interessanter Gerichtsfall aus Deutschland
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Radmuttern nachziehen - ein interessanter Gerichtsfall aus Deutschland der da abgehandelt wurde:
Weil einem Autofahrer nach dem Reifenwechsel durch Werkstattpersonal der Reifen abgefallen ist, klagte er. Er hat 25.000 Euro von der Werkstatt gefordert, weil auf ihn wegen eines Unfalls hohe Kosten zugekommen waren. Hätte er die Radmuttern nach dem Reifenwechsel selbst noch einmal nachziehen müssen? Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil gefällt.
Die Klage ging vor das Oberlandesgericht München und das Landgericht München II. Die Frage, ob im Schadensfall wegen eines verlorenen Rades nach einem Reifenwechsel die Werkstatt oder der Autobesitzer haftet, konnte geklärt werden. Das Landgericht München II sah eine 30-prozentige Mitschuld beim Autobesitzer, da der Mann nach 50 Kilometern Fahrt die Radmuttern hätte nachziehen müssen. Die Werkstatt habe lediglich eine Mitschuld an dem Unfall. Der Fall landete auch vor dem Oberlandesgericht München, das hingegen keine Mitschuld beim Autobesitzer feststellte.
Müssen Autofahrer nach dem Reifenwechsel die Radmuttern nachziehen? - Gerichtsurteil in München
Weil einem Autofahrer nach dem Reifenwechsel durch Werkstattpersonal der Reifen abgefallen ist, klagte er. Er hat 25.000 Euro von der Werkstatt gefordert, weil auf ihn wegen eines Unfalls hohe Kosten zugekommen waren. Hätte er die Radmuttern nach dem Reifenwechsel selbst noch einmal nachziehen müssen? Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil gefällt.
Das Um und Auf zu diesem Thema lautet:
- Wurden vom Monteur die Anlageflächen zwischen Felge und Radnabe vor der Montage gereinigt oder nicht?
- Wurde das entsprechend der Felge vorgeschriebene Drehmoment eingehalten?
- Es gibt weder in der BRD noch in Österreich eine gesetzliche Bestimmung dazu.
- Daher war auch ein Einzelfall-Urteil in München notwendig.
VRÖ-Experte Techn. Rat Ing. Karl Hawelka empfiehlt:
Sauber arbeiten! / Drehmoment korrekt einhalten: Stahl- oder LM-Felge?) / Nachzieh-Hinweis auf der Rechnung trotzdem in ROT vermerken!