Energiekostenpauschale
Hilfe zur Bewältigung hoher Energiekosten
Lesedauer: 1 Minute
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung zwischen den Beträgen in Höhe von EUR 110 und EUR 2.475 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Im Zuge der Beantragung der Energiekostenpauschale I für den Förderzeitraum 2022 konnten unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmen nicht in den Genuss der Förderung kommen, da das Antragssystem automatisch auf die USt-Erklärung zurückgegriffen hat und nicht auf die ESt-Erklärung. Im April 2024 wurden durch eine entsprechende Gesetzes- und Richtlinienänderung folgende zwei Problemfelder gelöst:
- Ein neues Antragsfenster wird für die Energiekostenpauschale I (Förderzeitraum 2022) eröffnet, wodurch auch abgelehnte Antragsteller aufgrund einer unechten Umsatzsteuerbefreiung erneut Anträge stellen können.
- Zusätzlich können nun auch unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmen für die Energiekostenpauschale II (Förderzeitraum 2023) Anträge stellen.
Die nachträgliche Antragsfrist für Energiekostenpauschale I läuft von 13. Mai 2024 bis 27. Mai 2024. Die geänderte Richtlinie in der Fassung vom 7.5.2024 ist abrufbar unter: www.energiekostenpauschale.at.
Die Richtlinie für die Energiekostenpauschale II ist noch ausständig und wird voraussichtlich im Juni 2024 veröffentlicht. Beantragungen werden voraussichtlich ab Mitte Juni 2024 bis August 2024 möglich sein.