Progressionsabgeltungsgesetz 2025
Erhöhung der umsatzsteuerlichen und ertragssteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro ab 2025
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Im Bundesgesetzblatt wurde am 9.10.2024 das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 veröffentlicht. Wie bereits in der Newsletter-Ausgabe 6/2024 thematisiert, erhöht sich damit ab der Veranlagung für das Jahr 2025 die für die Pauschalierung von Kleinunternehmern maßgebende Umsatzgrenze in der Einkommensteuer auf 55.000 Euro. Auch die Grenze für die Umsatzsteuer wird ab dem 1.1.2025 von 35.000 Euro auf 55.000 Euro angehoben.
Neben einer Harmonisierung der Grenzen für umsatzsteuerliche und ertragssteuerliche Zwecke bringt diese Regelung auch eine wesentliche Entlastung für viele Kleinstunternehmen. Für diese entfällt die Umsatzsteuerpflicht, was zu weniger Bürokratie und mehr wirtschaftlicher Freiheit führt.
Weitere Änderungen, die ab 1.1.2025 in Kraft treten sind die Erhöhung des Taggeldes für Inlandsreisen auf 30 Euro und des Nachtgeldes für Inlandsreisen auf 17 Euro, außerdem wird das Kilometergeld für Motorfahrräder, Motorräder, Personen- und Kombinationsfahrzeuge sowie Fahrräder auf 0,50 Euro pro Fahrkilometer sowie für Mitbeförderung in einem Personen- oder Kombinationskraftwagen auf 0,15 Euro je Fahrkilometer erhöht. Auch werden erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2025 die Grenzbeträge des Einkommensteuertarifs und der Absetzbeträge inklusive Erhöhung der Freigrenze bei sonstigen Bezügen erhöht.